Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

№2-3 (3-4) 2000

"Rundschreiben des Präsidiums des Höchsten Schiedsgerichtes der Russischen Föderation vom 1. Juni 2000 №53".

Das Präsidium des Höchsten Schiedsgerichtes der Russischen Föderation hat die bestehende gerichtliche Praxis bezüglich der staatlichen Registrierung der Verträge über die Pacht der unwohnbaren Räume besprochen und informiert die Schiedsgerichte gemäß Artikel 16 des Föderalen Verfassungsgesetzes "Über Schiedsgerichte in der Russischen Föderation" über die angenommenen Empfehlungen.

Vorsitzender des Höchsten Schiedsgerichtes der Russischen Föderation W. Jakovlev

Über die staatliche Registrierung der Verträge über die Pacht der unwohnbaren Räume

1. Artikel 1 des Föderalen Gesetzes "Über die staatliche Registrierung der Rechte auf Immobilien und der Geschäfte mit ihnen" bezieht die wohnbaren und unwohnbaren Räume auf Immobilien, das Recht auf die, sowie die Geschäfte mit ihnen in den Fällen und ordnungsgemäß des Gesetzes obligatorischen seitens der Staat registriert werden muß.

Laut Teil 2 Punktes 6 Artikels 12 des Föderalen Gesetzes "Über die staatliche Registrierung der Rechte auf Immobilien und der Geschäfte mit ihnen" stellt der (wohnbare oder unwohnbare) Raum "ein Objekt, das dem Bestand der Gebäude und Errichtungen gehört", vor.

2. Wobei man die Tatsache berücksichtigt, daß der unwohnbare Raum ein Objekt der Immobilien ist, das sich von einem Gebäude oder von einer Errichtung unterschiedet, in dem/der er sich befindet, aber mit ihm eng verbunden ist, und die Tatsache, daß es in der Gesetzgebung der Russischen Föderation keine Sondernormen der staatlichen Registrierung der Verträge über die Pacht der unwohnbaren Räume gibt, muß man in bezug auf solche Pachtverträge die Regeln des Punktes 2 Artikels 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation anwenden.

Gemäß Punkt 2 Artikel 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation muß der Vertrag über die Pacht der unwohnbaren Räume, der mindestens für einen Jahr abgeschlossen ist, registriert werden und er gilt nach solcher Registrierung als abgeschlossen. Der der Vertrag über die Pacht der unwohnbaren Räume, der weniger als für einen Jahr abgeschlossen ist, muß nicht registriert werden und und er gilt nach dem Moment als abgeschlossen, das das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation im Punkt 1 Artikel 433 vorsieht.

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