Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹2-3 (3-4) 2000

"Die Grundlagen der städtischen Bodennutzung in Moskau".

À. Dmitriev, Abteilungsleiter der Registrierung der Grundrechtsverhältnisse beim Moskauer Städtischen Ausschuß für Registrierung der Rechte auf Immobilien und der Geschäfte mit ihnen

Heute ist der Boden in der Stadt Moskau im Staatsbesitz. Im Rahmen des Staatseigentum unterscheidet man das föderale Eigentum und das Eigentum der Stadt Moskaus als Subjektes der Föderation. Das Statut Moskaus läßt das Erscheinen und das Vorhandensein der Privatbodeneigentumbesitzer in der Stadt Moskau zu. Die Moskauer städtische Duma nahm zwei Gesetze über die Einführung des Privateigentums am Boden auf dem Territorium Moskaus in zwei territorialen Einheiten, u.z. in Zelenograd und in einem besonderen Territorialbezirk Moscow-City an. Das erste Gesetz "Über die territorialen Einheit mit einem besonderen Status, u.z. "Moskauer Internationales Geschäftszentrum "Moscow-City" ermöglicht die Erwerbung der Bodeneigentumsrechte nach den Ergebnissen der Anlagetätigkeit. Das zweite Gesetz "Über das Experiment für den Verkauf der Grundstückle in Zelenograd" ermöglicht die Erwerbung der Grundstücke als Eigentum seitens der juristischen Personen auf der öffentlichen Versteigerung. Zur Entwicklung dieses Gesetzes erschien die Verordnung der Regierung Moskaus vom 12.10.99 ¹950 "Über den Verkauf der Grundstückle in Zelenograd", wo die Liste der zum Verkauf ausgestellten Grundstückle und die Ordnung ihres Verkaufes, sowie der normative Preis des Bodens in Zelenograd bestimmt ist.

Laut der Angaben der Gesetze ist das Privateigentum am Boden in Moskau schon möglich, aber die praktische Realisation der Einführung des Privateigentums am Boden verlängert sich wegen der Verfahrensfragen.

Auf dem Gebiet der Regelung der Grundrechtsverhältnisse gibt es in Moskau keine einheitliche kodifizierte normative Akte, deshalb muß man bei der praktischen Lösung jeder beliebigen Grundfrage einige grundlegende normative Akten auf diesem Gebiet kennen. Dazu gehören in der Stadt Moskau (neben den schon erwähnten) folgende Akten:
1. Das Gesetz der Stadt Moskaus "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau".
2. Die Anordnung vom Vizebürgermeister Moskaus vom 02.03.92 ¹110-ðâì "Über Bodenpacht als grundlegende Form der bodenrechtlichen Beziehungen in Moskau".
3. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 18.12.92 ¹571-ðì "Über Ordnung und Bedingungen der Durchführung der Wettbewerbe für die Gewährung für langfristige Pacht der Grundstücke in Moskau".
4. Die Verordnung Moskaus vom 25.01.94 ¹77 "Über Arbeiten an der Registrierung der Bodennutzer und an der Sicherung der Zahlungserhebung für den Boden".
5. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 26.09.94 ¹471-ðì "Über Zahlung für das Recht des Abschlüsses der Bodenpachtverträge in Moskau".
6. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 24.05.95 ¹254-ðì "Über Ergänzungen und Präzisierungen zur Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 26.09.94, ¹471-ðì".
7. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 26.08.98 ¹857-ðì "Über Ordnung der Einziehung der Grundstücke in Moskau und über Schadenersatz".
8. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 25.09.98 ¹980-ðì "Über Bodenrente in Moskau".
9. Die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 08.04.97 ¹273-ðì "Über Ordnung der Vorbereitung der Dokumentation für die Realisierung der Bauarbeiten auf dem Territorium Moskaus und über Dokumente, die dem Investor für diese Ziele zu übergeben sind".

In Moskau gibt es kein grundlegendes föderales Gesetz, das deutlich und eindeutig das Verfahren der Austeilung der Objekte des Staatseigentums am Boden zwischen der Russischen Föderation und einem Subjekt der Föderation bestimme. Das Gesetz der Russischen Föderation vom 15.04.93 "Über das Status der Hauptstadt" sieht vor, daß zu den Objekten des föderalen Eigentums in Moskau die Grundstücke gehören,wo die Gebäude, Bauten und Errichtungen vorhanden sind, wo die obersten Organe der gesetzgebenden und vollziehenden Macht der Russischen Föderation, die Generalprokuratur der Russischen Föderation, die Zentrale Bank der Russischen Föderation, der Rentenfonds der Russischen Föderation untergebracht sind.

In einem anderen Föderalen Gesetz der Russischen Föderation "Über föderalen Eisenbahnverkehr" wird der Begriff "Böden von föderaler Bedeutung" eingeführt. Doch sind die Eigentumsformen in den Artikeln 8, 9 der Verfassung und im Punkt 1 Artikel 212 GÊ bestimmt und solche Art Bodeneigentum als Eigentum am Boden der föderalen Bedeutung ist in vorliegenden Gesetzen nicht vorgesehen. Deshalb stellt das Fachwort "Böden von föderaler Bedeutung" keinen rechtlichen Titel für den Boden nicht fest, es bestimmt nur die Bedeutung des Objektes im System der föderalen Produktionsbeziehungen.

Als Grundlage bei der Lösung der Frage der Austeilung des Eigentums auf den föderalen und auf den Boden des Subjektes der Russischen Föderation kann man den Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 16.12.93 ¹2144 "Über föderalen Naturressourcen" nicht betrachten, da der vorliegende Erlaß nur die Möglichkeit des Zuschreibens von verschiedenen Kategorien der Grundstücke zum föderalen Eigentum erklärt, es gibt doch darin keine konkrete Austeilung des Eigentums.

Andererseits gibt es auf föderaler Ebene eine bestimmte gesetzgeberische Lösung der Fragen der Verwirklichung der Kompetenzen des Besitzers der föderalen Böden im Teil der Gewährung und Einziehung der städtischen Böden und der Böden anderer Siedlungen. Abgesehen davon, daß der bedeutende Teil der Artikel des Gesetzbuches der RSFSR vom 1991 durch den Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 24. Dezember 1993 ¹2287 "Über Übereinstimmung der Grundgesetzgebung der Russischen Föderation mit der Verfassung der Russischen Föderation" als ugültig anerkannt wurde, regelt eine Reihe der geltenden Artikeln des Gesetzbuches der RSFSR vom 1991 im Teil "Böden der Siedlungen" die Frage der Ausübung der Funktionen des Besitzers der der föderalen Böden in den Städten und anderen Siedlungen. Z.B. sieht Artikel 70 des Gesetzbuches der RSFSR vom 1991 vor, daß alle der Böden im Rahmen der Städte, Siedlungen und Dörfer in der Verwaltung von Stadt-, Siedlung- und Dorfräte der Volksabgeordneten sind (unter Berücksichtigung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 24.12.93 ¹2287 - in der Verwaltung der Organe der Gebietsverwaltung).

Die geltende bürgerliche Gesetzgebung sieht solche Kompetenz des Besitzers nicht vor, wie Leitung, deshalb wäre es möglich, sie im Kontext der Verwaltung für das Bodeneigentum nicht berücksichtigen. Doch kann man die Erläuterung dieses Fachwortes im Text des Bodengesetzes der RSFSR vom 1991 im Artikel 19 finden. (Er ist ugültig laut Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 24.12.93 ¹2287.) Dieser Artikel stellt fest, daß in der Leitung der städtischen Räte der Volksabgeordneten sowie die Gewährung der Böden für den lebenslangen Erbbesitz, für die fristlose ständige Nutzung, ihre Übergabe für Besitz und Pacht, als auch die Einziehung für staatliche und öffentliche Bedürfnisse ist. Man muß auch betonen, daß sich die Nutzung der Böden der Städte und anderer Siedlungen gemäß ihren Generalplänen und Projekten der Bebauung vollzieht (Artikel 73 des Grundgesetzbuches der RSFSR von 1991). Die vorliegende Forderung ist ganz logisch, da eben die Generalpläne der Städte und anderer Siedlungen die grundlegenden Richtungen der Nutzung ihrer Böden für den industriellen Bau, für den Wohnungsbau und für andere Bauarbeiten usw. bestimmen.

Mit der Annahme des neuen Grundgesetzbuches der Russischen Föderation und des Föderalen Gesetzes "Über staatliche und kommunale Böden" ist eine andere Ordnung der rechtlichen Regelung der Frage der Ausübung der Kompetenzen des Besitzers der föderalen Böden, die im Rahmen von den Städten und anderen Siedlungen vorhanden sind, möglich. Doch zur Zeit sieht die Normativregelung der Fragen der Gewährung und Einziehung der Böden im Rahmen der Stadt Moskau die Ausübung der vorliegenden Kompetenzen von der Moskauer städtischen Verwaltung vor (siehe den Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 29.12.91 ¹334 "Über zusätzlichen Vollmachten der Verwaltungsorgane Moskaus auf die Dauer von der Durchführung der radikalen ökonomischen Reform").

Die existierende Mehrdeutigkeit in der Frage der Austeilung der Böden auf föderaler Ebene und der Böden des Subjektes der Föderation führt eine schwierige Lage der Bodennutzer bei der Erledigung der Rechte auf den Boden, der sich in der Nähe von Eisenbahnen befindet, herbei. Sehr oft fassen die Eisenbahnbetriebe selbständig die Beschlüsse über die Gewährung ihrer Böden für die Nutzung an die Drittpersonen, und das Einverständnis von der Moskauer städtischen Verwaltung, u.z. von Ìîskomzem wird nicht angefordert.

Dabei begründen die Eisenbahnbetriebe ihr eigenes Recht auf die Verfügung über die Grundstücke durch Artikel 5 des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation "Über föderale Eisenbahnen", aber der vorliegende Artikel behandelt nur das Nutzungsbefugnisrecht, und nicht das Verfügungsrecht. Außerdem ist im Punkt 2 Artikel 5 des vorliegenden Gesetzes der Russischen Föderation die rechtliche Regelung der Böden vom Transport unter Berücksichtigung der Forderungen der Grundgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen. Und die Böden von der Industrie und vom Transport im Bestand der städtischen Böden sind laut Artikeln 70-71 aus der Leitung der städtischen Mächte nicht ausgeschlossen.

Die Praxis von Schiedsgerichte löst die vorliegende Frage im Grunde genommen unter Berücksichtigun dessen, daß sich im Rahmen der Stadt Moskau die Funktionen der Gewährung und der Einziehung der Böden auf die Leitung der Moskauer städtischen Verwaltung beziehen.

Die wichtigste Form der Bodennutzung in Moskau ist die Bodenpacht (die Anordnung vom Vize-Bürgermeister Moskaus vom 02.03.92 ¹110-ðâì "Über Bodenpacht als eine grundlegende Form der bodenrechtlichen Beziehungen in Moskau"), und für Handelsorganisationen ist das nur die Bodenpacht (die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 18.12.92 ¹571-ðì "Über Ordnung und Bedingungen der Durchführung der Wettbewerbe für die Gewährung der Grundstücke für eine langfristige Pacht in Moskau").

Das Bodenrecht wird dem Bodennutzer, dem Grundbesitzer oder dem Pächter durch den Beschluß der Moskauer städtischen Verwaltung in Form der Verordnung der Regierung Moskaus oder der Anordnung des Präfektes von einem administrativen Kreis, oder durch den Beschluß der Stadt- bzw. Kreiskommission für Gewährung der Böden und Städtebauregelung gewährt (Siehe Artikel 28-29 des Grundgesetzbuches der RSFSR, Artikel 15 des Gesetzes Moskaus "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau"). Der vorliegende Verfügungsakte bestimmt, wem das Grundstück gewährt wird, die Adresse und die Lage des Grundstückes gemäß dem Plan, den rechtlichen Titel für den Boden (ständige (fristlose) Nutzung, lebenslanger Erbbesitz, zeitweilige Nutzung oder Pacht), Fristen und besondere Bedingungen der Bodennutzung.

Das dem Bodennutzer, Grundbesitzer oder Pächter gewährte Bodenrecht wird entweder durch einen Bodenpachtvertrag, oder durch einen Vertrag über die kostenlose zeitweilige Terminnutzung bescheinigt, diese Verträge werden entweder vom Moskauer Grundkomitee, oder durch das Zeugnis über die ständige (fristlose) Nutzung und über den lebenslangen Erbbesitz, das vom Komitee für Registrierung der Rechte ausgestellt wird, bescheinigt. Im Auftrag des Besitzers im Teil der Registrierung der Bodenrechte in. Moskau handelt das Moskauer Grundkomitee (Punkt 3 Artikel 125 G andelt das Moskauer Grundkomitee (Punkt 3 Artikel 125 Gährte Bodenrecht wird entweder durch einen Bodenpachtvertrag, oder durch einen Vertrag über die kostenlose zeitweilige Terminnutzung bÜber Arbeiten an der Registrierung der Bodennutzer und an der Sicherung der Zahlungserhebung für den Boden" reglementiert.

Für die Registrierung der Bodenrechte in Moskau ist es notwendig, sich an die territoriale Vereinigung der Regelung der Bodennutzung (ÒVRB) von Ìîskomzem nach der Lage eines konkreten Objektes zu wenden. Die gewöhnliche Praxis der Registrierung der Bodenrechte bei den territorialen Vereinigungen der Regelung der Bodennutzung (ÒVRB) sieht folgendes Paket von Dokumenten vor:
1. Antrag (Deklaration) des Bodennutzers bei der territorialen Vereinigung der Regelung der Bodennutzung (ÒVRB) von Ìîskomzem mit einer Bitte, die bodenrechtlichen Beziehungen für ein konkretes Grundstuck mit der Liste der dem Antrag beigefügten Dokumente zu registrieren. Bei der neuen Gewährung des Bodens wird die Deklaration vom Antragssteller nach dem Erscheinen der Verfügungsakte in bezug auf den Boden eingereicht.
2. Historischer Schein, der vom Bodennutzer unterschrieben ist und der die Fragen der Nutzung des Grundstückes mit dem Hinweis auf alle Rechtsvorgänger des Bodennutzers erörtert.
3. Verfügungsdokument in bezug auf den Boden in Form des Beschlusses von 3. Verfügungsdokument in bezug auf den Boden in Form des Beschlusses von der Moskauer städtischen Verwaltung.
4. Entsprechende Ausgangsdokumentation über die Erlaubnis um die Gewährung des Grundstückes, die in Ìîskomarchitektura vorbereitet wird (bei der neuen Gewährung des Grundstückes).
5. Kopie des Scheines über technische Daten ( vom Büro für technische Informationen), Form 1à, Stockwerkplan des Gebäudes mit der Explikation.
6. Gründungs- und Registrierungsdokumente des Bodennutzers.
7. Dokumente, die die Rechte auf das Gebäude, Bauten oder Errichtungen bestätigen: Zeugnis über das Recht auf die wirtschaftliche Leitung, auf die operative Verwaltung, Pachtvertrag usw.
8. Kopie des Passes einer Vertrauensperson.

Alle Dokumente werden zweifach kopiert und in Form der bescheinigten Kopien vorgelegt.

Das Recht auf die fristlose (ständige) Nutzung wird im Grunde an die Organisationen, Anstalten und Betriebe gewährt, denen das vorliegende Recht laut dem föderalen oder städtischen Gesetz gewährt ist. Zum Beispiel, es bezieht sich auf die staatlichen Ausbildungsanstalten, die wissenschaftlichen und medizinischen Anstalten. Dabei, wenn die juristischen Personen gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation und Moskaus von der Zahlung der Grundsteuer befreit sind, kann mit ihnen bei Das Recht auf die fristlose (ständige) Nutzung wird im Grunde an die Organisationen, Anstalten und Betriebe gewährt, denen das vorliegenöderation "Über Zahlung für den Boden" die Böden, die für die Tätigkeit der Organe der Staatsmacht und der Verwaltung gewährt werden, von der Zahlung der Grundsteuer befreit sind, können mit allen Anstalten und Ämtern, die dem System der föderalen Machtorgane gehören, eben die Verträge über die zeitweilige kostenlose Nutzung abgeschlossen werden.

Eine Handelsorganisation kann ein Grundstück für die langfristige Pacht entweder auf der Versteigerung ( beim Wettbewerb) zum Verkauf des Rechtes auf den Bodenpachtvertragsabschluß, oder als Ergebnis des Geschäftes der Entfremdung des Bodenpachtrechtes bekommen. Die Registrierung der Bodenrechte vollzieht sich in bezug auf einen neuen Besitzer des Gebäudes oder der Errichtung nach seiner Erwerbung des vorliegenden Objektes von Immobilien als Ergebnis des Geschäftes der Entfremdung.

Auf föderaler Ebene ist die allgemeine Ordnung des Vertragsabschlusses in Artikeln 447-449 der Bürgerlichen Gesetzgebung der Russischen Füderation vorgesehen. In Moskau wird die Gewähung der Böden für die Pacht unter Bedingungen des Wettbewerbes durch die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 18.12.93 ¹571-ðì "Über Ordnung und Bedingungen der Durchführung der Wettbewerbe für die Gewährung der Grundstücke für die langfristige Pacht in Moskau" mit weiteren Ergänzungen und Abänderungen geregelt.

Die provisorische Verordnung über die Ordnung der Gewährung der Grundstücke für die langfristige Pacht auf Grund der Wettbewerbe, die durch die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 18.12.93 ¹571-ðì bestätigt wurde, sieht die Durchführung des Wettbewerbes zur Gewährung der Grundstücke an die juristischen und natürlichen Personen auf dem Recht der langfristigen Pacht für den künftigen Bau ( für die Rekonstruktion, Wiederherstellung) und Nutzung des Objektes vor. Das Ziel des Wettbewerbes ist die Wahl der Person, die die für die Stadt vorteilhafte Bedingungen sowie der Erlangung des Bodenpachtvertragsabschlusses, als auch der künftigen Nutzung des Bodens anbot. Die Grundstücke werden zum Wettbewerb von der Kommission für Gewährung der Grundstücke und Städtebauregelung bei der Moskauer städtischen Verwaltung ausgestellt. Die Wettbewerbe werden sowie von den städtischen Kommissionen, als auch von den Kreiskommissionen durchgeführt (bei Präfekturen).

Zum Organisator des Wettbewerbes im Auftrag der Moskauer städtischen Verwaltung wird eine Realter-Firma.

Zur Wettbewerbsdokumentation nach jedem Grundstück, die Ìîskomarchitektura und Ìîskomzem vorbereitet, gehören folgende Dokumente:

  • Bedingungen der Übergabe des Bödens für die Pacht;
  • Vertragsentwurf über die Bodenpacht;
  • Städtebauauftrag für die Erarbeitung der Budgetdokumentation und für die Durchführung der Bauarbeiten;
  • Vorläufige technische Bedingungen des Anschlusses an die städtischen Kommunikationen.

Nach der Publikation der Informationsmitteilung über den Wettbewerb zum Verkauf des Bodenpachtrechtes reichen alle daran interessierten Personen zur vorgeschriebenen Frist einen Antrag mit der beigetragenen Anzahlung und Garantien einer Kreditanstalt ein.

Die Ergebnisse des Wettbewerbes analysiert die Kommission für Gewährung der Grundstücke und Städtebauregelung und bestimmt einen Sieger. Das Kriterium, das den Sieger zeigt, ist nicht nur der höchste Preis, der vom Mitbewerber für das Recht des Bodenpachtvertragsabschlusses angeboten wurde, sondern auch die reale Fähigkeit des künftigen Pächters des Bodens die Städtebauerschließung des Bodens gemäß einer bestimmten Zeitperiode zu erledigen.

Als Ergebnis des Wettbewerbes faßt die Kommission einen Beschluß, der als Grund zum Abschluß eines Bodenpachtvertrages mit dem Sieger des Wettbewerbes vom Moskauer Grundkomitee (Moskomzem) fungiert. Die zum Abschluß des Vertrages über die langfristige Bodenpacht angebotene Form ist typisiert und wurde vom entsprechenden Organ der Moskauer städtischen Verwaltung bestätigt.

Es gibt ein Problem der Registrierung der Bodenrechte bei dem Übergang des Eigentumsrechtes auf das Gebäude oder auf die Errichtung. Die grundlegenden Normen des materiellen Rechtes sind hier Artikel 37 des Grundgesetzbuches der RSFSR und Artikel 552 GÊ der Russischen Föderation. Infolge der Rolle des Grundrechtes im System des russischen Rechtes und der Besonderheit der bodenrechtlichen Regelung als solche ist eben Artikel 37 des Grundgesetzbuches der RSFSR von großer Bedeutung.

Artikel 37 des Grundgesetzbuches der RSFSR sieht vor, daß das Recht auf die Nutzung des Grundstückes beim Übergang des Eigentumsrechtes auf das Gebäude oder auf die Errichtung übergeht. Da in der vorliegenden Fassung des Artikels nichts über die Kompetenz des Besitzes gesagt wird und nur die Nutzungsbefugnis erwähnt wird, geht zum neuen Besitzer nur die Möglichkeit der wirtschaftlichen oder einer anderen Nutzung des Grundstückes für die Nutzung des Gebäudes oder der Errichtung gemäß der früher festgestellten Zweckbestimmung über, und nicht das Recht auf den Besitz, das dem vorigen Besitzer des Eigentums gehörte, d.h. der früher festgestellte rechtliche Titel für den Boden, zum Beispiel, in Form der fristlosen ständigen Nutzung oder der langfristigen Pacht.

Da Artikel 1 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über Zahlung für den Boden" die Zahlung für die Bodennutzung vorsieht, ist der Besitzer des Gebäudes oder der Errichtung verpflichtet, die Grundzahlungen für die Nutzung des Grundstückes zu entrichten. Aber zum Grund zur Grundzahlung wird das Dokument, das die Bodenrechte bestätigt (Artikel 15 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über Zahlung für den Boden").

Deshalb kann man ausgehend von der Analyse des Artikels 37des Grundbuches der RSFSR, der Artikel 1 und 15 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über Zahlung für den Boden" sagen, daß zum neuen Besitzer des Gebäudes, der Errichtung das Recht der Registrierung der bodenrechtlichen Beziehungen übergeht. Aber das vorliegende Recht wird durch den Beschluß der Moskauer städtischen Verwaltung laut der Rechtssubjektivität eines konkreten Bodennutzers registriert. Zum Beispiel, kann einer Ausbildungsanstalt das Recht auf die ständige (fristlose) Nutzung, einer natürlichen Person kann das Recht auf den lebenslangen Erbbesitz, und einer Handelsorganisation kann das Pachtrecht usw. gewährt werden.

Die Notwendigkeit der Erledigung des rechtlichen Titels für den Boden nach der Abwicklung des Geschäftes der Entfremdung des Gebäudes je nach dem rechtlichen Status des Subjektes kann am Beispiel des Verkaufes des Gebäudes, das, zum Beispiel, einem Kindergarten gehört, veranschaulicht werden. Ursprünglich wird ein großes Grundstück für die Nutzung an einem Kindergarten gewährt, das eben dieser Zweckbestimmung entspricht, da seine Größe durch die entsprechenden Städtebaunormen geregelt wird, die mit der Bilanz des Stadtterritoriums, mit den Forderungen, die die gewährleisteten Bedingungen der Lebenstätigkeit des Menschen in der Stadt sichern, mit dem Schutz der Gesundheit des Nachwuchses, mit den Brandschutzsystemen und mit anderen Forderungen der Sicherheit, mit den Richtlinien und Regeln der Organisation der Systeme der Bedienung und der Unterbringung der Objekte der sozialen Infrastruktur verbunden ist. (Siehe die Verordnung der Regierung Moskaus vom 25.01.2000 ¹49 "Über Bestimmung der Normen und Regeln der Entwicklung der Bebauung Moskaus ÌÃÑÍ 01.01.99").

Wenn doch aber zum Käufer des Gebäudes, zum Beispiel, eine Bankanstalt wird, ist für die Nutzung des Gebäudes für die Bedürfnisse einer Bank laut den Städtebaunormen solch ein großes Grundstück nicht notwendig (Siehe die Verordnung der Regierung Moskaus vom 06.05.97 ¹324 "Über Bestimmung der Normen und Regeln der Entwicklung der Bebauung Moskaus ÌÃÑÍ 01.01.99"), deshalb wird dem vorliegenden Subjekt laut Artikeln 1 und 15 des Gesetzes Moskaus "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau" und auf Grund des Artikels 53 des Städtebaukomplexes das Recht auf das Grundstück gewährt, das die Größe hat, die für seine Nutzung notwendig ist.

Die Analyse des Punkt 3 Artikels 552 G Die Analyse des Punkt 3 Artikels 552 GÓb_äudes das Recht auf die Bodennutzung, d.h. das Recht auf die Registrierung seiner bodenrechtlichen Beziehungen erwirbt.

Man muß berücksichtigen, daß der Besitzer des Gebäudes oder der Errichtung das Recht der Nutzung des Bodens direkt unter dem Gebäude oder der Errichtung kostenlos erwerben kann, wenn es für die Nutzung notwendig ist.

Doch weiter führte der städtische Gesetzgeber in Artikel 1 des Gesetzes Moskau "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau" den Begriff eines unteilbaren Grundstückes ein, das den Platz unter dem Gebäude oder unter der Errichtung und den Platz, der auch dazu gehört, aber für die Nutzung des vorliegenden Gebäudes oder der Errichtung notwendig ist, einschließt. Die Größe und die Grenze des letzten Grundstückes werden im Fall des Verkaufes des Gebäudes und der Errichting von den bevollmächtigten Organen der Moskauer städtischen Verwaltung unter Berücksichtigung der Städtebaunormen und anderer Normen bestimmt.

Das dazu gehörende Grundstück wird zur Zahlung gewährt, die den Preis des Rechtes auf den Bodenpachtvertragsabschluß einschließt.

Eine andere Möglichkeit der Erwerbung der Bodenrechte in Moskau ist eine Erlangung des Bodenpachtrechtes als Ergebnis des Geschäftes der Entfremdung des vorliegenden Rechtes. Die Möglichkeit des Pächters, solche Geschäfte abzuwickeln, ist in Artikel 128, Punkt 2 in Artikel 129, Punkt 4, in Artikel 454 Gngung des Bodenpachtrechtes als Ergebnis des Geschäftes der Enändnis des Vermieters der städtischen Böden gemäß Artikel 615 GÊ vorgesehen.

In Moskau gibt das Einverständnis des Vermieters der städtischen Böden das bevollmächtigte Organ der Moskauer städtischen Verwaltung, u.z. das Moskauer Grundkomitee gemäß dem Gesetz Moskaus "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau".

Bei der Durchführung der Bauarbeiten in Moskau mittels des Abschlusses eines Anlagevertrages mit der Moskauer städtischen Verwaltung muß man berücksichtigen, daß durch die geltenden normativen Akten Moskaus die Möglichkeit der Anrechnung im vollen Umfang des Preises des vom Investor an die Stadt übergebenden Anteiles im Gebäude bei der Bestimmung der Zahlung für das Recht auf den Bodenpachtvertragsabschluß vorgesehen ist, d.h. bei der Gleichheit dieser zwei Auszahlungen der Investor entweder die Auszahlung (Übergabe) des Anteiles der Stadt, oder den Kauf des Pachtrechtes wählen kann (Siehe Artikel 6 des Gesetzes Moskaus "Über Grundlagen der gebührenpflichtigen Bodennutzung in Moskau", die Anordnung vom Bürgermeister Moskaus vom 08.04.97 ¹273-ðì, Punkt 9 der gemeinsamen Verordnung der Regierung Moskaus und Roskomzem vom 04.06.96 ¹458-49).

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