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Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes". "Einige Momente des Werdegangs und der Entwicklung der Gesetze über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation". N.I. Rukas, Berater der Abteilung für Finanzrecht des höchsten staatlichrechtlichen Ministerium des Präsidenten der Russischen Föderation Die Aufgabe des vorliegenden Artikels besteht darin, auf Grund der Verordnungen der gültigen gesetzgeberischen und normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation auf einige Fragen der Rechte, Pflichten und auf die Möglichkeiten der ausländischen und russischen Investoren bei der Realisierung ihrer Investitionsprojekte auf dem Territorium der Russischen Föderation einzugehen. Nach einer allgemeinen Regel, die in den internationalen wirtschaftlichen Beziehungen entstanden sind, bringen die ausländischen Investoren auf das Territorium des ganzen Staates nicht nur das Kapital, sondern auch Erfahrungen und Kenntnisse, die zum ökonomischen Aufshwung solches Landes beitragen. Im Wirtschaftssystem der Beziehungen ist das neue Rußland als ein wirtschaftlich entwickelter Staat keine Ausnahme und dementsprechend braucht es die ausländischen Investitionen. Man muß berücksichtigen, daß die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der ehemaliger Sowjetunion über ein gutes System der Bildung, die Wissenschaftler und Fachleute vom Weltruf verfügt. also es kann eine wichtigere Rolle in der Weltwirtschaft spielen. Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Investoren ist für das Entstehen der Marktwirtschaft in der Russischen Föderation lebensnotwendig. Auf dem Gebiet des Heranziehens der ausländischen Investitionen in das Territorium der Russischen Föderation kann man die letzten zwei Jahre als Jahre der Analyse der Anwendung und der Vervollkommnung der "jungen" russischen Gesetzgebung über die ausländischen Investitionen, sowie als Jahre der Aufhebung, der Revision, der Annahme der neuen gesetzgeberischen, normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation, die die Tätigkeit der ausländischen Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation regeln, betrachten. Jetzt ist von den Gesetzgebern eine neue Ideologie im Bereich der außenwirtschaftlichen Zusammenarbeit angenommen. Auf der staatlichen Ebene gibt es rechtliche Grundlagen des neuen Konzeptes des Heranziehens der ausländischen Investitionen in das Territorium der Russischen Föderation. Die angenommenen gesetzgeberischen und normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation sind auf die Verbesserung des Anlageklimas sowohl im ganzen Land, als auch in einzelnen Subjekten der Russischen Föderation gerichtet. Als grundlegende Richtungen der Verbesserung des Anlageklimas in der Russischen Föderation kann man folgende Momente nennen: erstens ist es in der Gesetzgebung vorgesehen, daß die großen Kapitalanlagen und\oder die Anlagen in die lebenswichtigen strategischen Zweige der Volkswirtschaft eine Unterstützung bekommen; zweitens werden die Garantien und Privilegien an die Investitionen gewährt, die im realen Sektor der russischen Wirtschaft realisiert werden; drittens im Teil der Vervollkommnung der Ordnung der Realisierung der Export-Import-Operationen und der Devisentransaktionen, der Zahlung von Grundsteuern und Zolltarifen, der Lizenzierung der einzelnen Arten von der Tätigkeit usw., bei denen die ausländischen Investoren gesetzgebend mit den einheimischen Investoren gleiche Rechte haben; viertens die Annahme der notwendigen normativen rechtlichen Akten, die die einzelnen Arten der Tätigkeit des ausländischen Kapitals regeln, z.B. auf dem Gebiet der Erkundung und Förderung der Naturressourcen, dieses Kapital führt die Tätigkeit unter Bedingungen der Abkommen über die Teilung der Produktion durch. *** Die Annahme des neuen Föderalen Gesetzes "Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation" vom 09.07.99 Die Annahme des neuen Föderalen Gesetzes "Über auÜber ausländische Investitionen in der RSFSR" vom 04.07. 91 ¹1545-1 praktisch auf dem leeren rechtlichen Feld geschaffen wurde und 1999 die gestellten Aufgaben im Grunde löste. Außerdem entsprachen seine einzelnen Verordnungen in Zusammenhang mit der Annahme der neuen Gesetzgebung der Russischen Föderation der entstandenen rechtlichen Praxis der Durchführung der Anlagetätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation schon nicht mehr. Im Laufe von neun Jahren (1991 - 2000) wurden in der Russischen Föderation die grundlegenden Gesetze angenommen, die unter anderen Fragen auch die Fragen der rechtlichen Regelung der Realisierung der ausländischen Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation behandelten. Êînzeptmäßig ist das Föderale Gesetz auf das Heranziehen und auf die wirkungsvolle Benutzung in der Wirtschaft der Russischen Föderation der ausländischen materiellen und finanziellen Ressourcen, der vortschrittlichen Technik und Technologie, Verwaltingserfahrung, auf die Sicherung der Stabilität der Bedingungen die Tätigkeit der ausländischen Investoren und auf die Einhaltung der Übereinstimmung des rechtlichen Regimes der ausländischen Investitionen mit den Normen des internationalen Rechtes und der internationalen Praxis der Anlagezusammenarbeit gerichtet. Das föderale Gesetz sieht vor, daß sich die rechtliche Regelung der ausländischen Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch das vorliegende Föderale Gesetz, durch andere föderale Gesetze und andere normative rechtliche Akten der Russischen Föderation realisiert, sowie durch internationale Verträge. Zu den internationalen Verträgen der Russischen Föderation mit den ausländischen Staaten gehören Handelsverträge, Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz der Investitionen und (oder) Kapitalanlagen, Abkommen über die Besteuerung usw. Die Subjekte der Russischen Föderation sind berechtigt, Gesetze und andere normative rechtliche Akten, die die ausländischen Investitionen regeln, in den Fragen, die zu ihrer Kompetenz, sowie zur gemeinsamen Verwaltung der Russischen Föderation und der Subjekte der Russischen Föderation gehören, anzunehmen. Zur Zeit haben über 30 Subjekte der Russischen Föderation ihre eigene Gesetzgebungen angenommen, die die Fragen des Heranziehens der ausländischen Investitionen auf ihrem Territorium regeln. Das Föderale Gesetz schließt aus dem Bereich seiner Regelung die Beziehungen, die mit den Anlagen des ausländischen Kapitals in Banken, Kredit- und Versicherungsorganisationen verbunden sind, aus, die jetzt dementsprechend durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Banken und über die Tätigkeit der Banken und durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Versicherung geregelt werden. Das föderale Gesetz regelt die Beziehungen nicht, die mit der Anlage des ausländischen Kapitals in Nichtkommerzorganisationen für das Erreichen von eines bestimmten Ziel verbunden sind, einschliesslich auf dem Bereich der Ausbildung, Wohltätigkeit, Wissenschaft oder Religion, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Nichtkommerzorganisationen geregelt werden. Das föderale Gesetz im Unterschied zum Gesetz über die ausländischen Investitionen enthält keine spezielle Norm, die die obligatorische Expertise der Anlageprojekte anbetrifft. Doch bedeutet es nicht, daß die Expertise der Anlageprojekte nach dem Tage des Inkrafttretens des föderalen Gesetzes schon nicht meht erforderlich ist. Man muß berücksichtigen, daß es die anderen Gesetze gibt, die die obligatorische Durchführung der Expertise der Anlageprojekte vorsehen, einschließlich der ausländischen Anlageprojekte. Zum Beispiel, Punkt 3 Artikel 12 des Föderalen Gesetzes "Über Anlagetätigkeit in der Russischen Föderation, die in Form der Kapitalinvestitionen durchgeführt wird" vom 25.02.99 ¹39-ÔÇ (das Föderale Gesetz vom 02.01.2000 öderale Gesetz vom 02.01.2000 aß es die anderen Gesetze gibt, die die obligatäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation unterliegen. Das Föderale Gesetz "Über ökologische Expertise" vom 23. 11. 95 ¹174-ÔÇ (das Föderale Gesetz vom 15.04. 98 öderale Gesetz vom 15.04. 98 ökologische Expertise" vom 23. 11. 95), sowie andere Gesetze, die die Durchführung der Expertise bei der Realisierung der ausländischen Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation anfordern, gelten auch heute noch. Das föderale Gesetz sieht vor, daß das rechtliche Regime der Tätigkeit der ausländischen Investoren und der Benutzung des Gewinnes von den ausländischen Investoren nicht günstiger sein muß, als das rechtliche Regime der Tätigkeit und der Benutzung des Gewinnes, das den russischen Investoren gewährt wird, abgesehen von den Ausnahmen, die die föderalen Gesetze vorsehen. Die Ausnahmen vom einschränkenden Charakter für die ausländischen Investoren dürfen durch die föderalen Gesetze nur dann vorgesehen werden, wenn es zwecks des Schutzes der Grundlagen der Verfassungsordnung, Moral, Gesundheit, der Rechte und der gesetzlichen Interessen anderer Personen, der Sicherung der Verteidigungsmacht des Landes und der Sicherheit des Staates notwendig ist. Die Ausnahmen vom stimulierenden Charakter dürfen in Form der Privilegien für die ausländischen Investoren zugunsten den Interessen der sozial-ökonomischen Entwicklung der Russischen Föderation vorgesehen werden. Die Arten der Privilegien und die Ordnung ihrer Gewährung wird durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation geregelt. Für die ausländischen Investoren, die ihre Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation verwirklichen, werden durch das föderale Gesetz folgende Garantien und Privilegien gewährt: Garantien des rechtlichen Schutzes der Tätigkeit; Garantien der Benutzung verschiedener Formen der Realisierung der Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation seitens des ausländischen Investors; Garantien des Überganges der Rechte und Pflichten des ausländischen Investores an eine andere Person usw. Von vielen Garantien, die durch das föderale Gesetz an den ausländischen Investor gewährt werden, sind Garantien der Kompensationen bei der Nationalisierung und bei der Requisition des Eigentums des ausländischen Investores, Garantien gegen ungünstige Abänderungen der Gesetzgebung und Garantien der Reinvestierung und Überweisung des Gewinns besodners wichtig. Darum muß man sie eingehend betrachten. Der Staat garantiert, daß das Eigentum eines ausländischen Investors oder einer Handelsorganisation der Zwangsenteignung, einschließlich der Nationalisierung, der Requisition, mit Ausnahme von den Fällen, die das föderale Gesetz oder der internationale Vertrag der Russischen Föderation vorsieht, nicht unterliegt. Bei der Requisition wird dem ausländischen Investor oder der Handelsorganisation mit ausländischen Investitionen der Preis des zu requisierenden Eigentums erstattet. Bei der Nationalisierung wird dem ausländischen Investor oder der Handelsorganisation mit ausländischen Investitionen der Preis des nationalisierten Eigentumes, sowie andere Verluste erstattet. Die im Föderalen Gesetz vorgesehene Stabilisierungsklausel ist bedeutend, da sie für die ausländischen Investoren die Garantien gegen die ungünstigen Abänderung der Gesetzgebung der Russischen Föderation bestimmt. Der Gesetzgeber hat die Bereiche des Rechtes bestimmt, die den ausländischen Investoren die Erhaltung ihrer Interessen bei ihrer Realisierung der Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation gewährleisten. Doch müssen die Investoren berücksichtigen, daß die Stabilisierungsklausel nicht für alle Handelsorganisationen mit ausländischen Investitionen gilt, sondern nur für die, wo der Anteil (die Anlage) der ausländischen Investoren im Grundkapital der Organisation über 25 % ausmacht, sowie für die Handelsorganisationen, die vorrangige Anlageprojekte realisieren, unabhängig vom Anteil der ausländischen Investoren im Grundkapital. Neue föderale Gesetze, die rechtskräftig werden, und andere normative rechtliche Akten und ihre Abänderungen und Ergänzungen wendet man nicht an, falls sie Tarife der Importzollgebühren (mit Ausnahme von den Zollgebühren, die durch die Maßnahmen für Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Russischen Föderation beim Außenhandel ins Leben gerufen sind), Tarife der föderalen Steuern (mit Ausnahme von den Akzisen und von der Mehrwertsteuer für die Waren, die auf dem Territorium der Russischen Föderation erzeugt werden), Tarife der Beiträge in die staatlichen nichtbudgetmäßigen Fonds (mit Ausnahme von den Beiträgen in den Rentenfonds der Russischen Föderation) abändern. Die Stabilität wird für die ausländischen Investoren im Laufe von der Zeit der Rentabilität des Anlageprojektes, aber nicht länger als im Laufe von sieben Jahren vom Anfang seiner Finanzierung von den ausländischen Investitionen gewährleistet. In den Ausnahmefällen (entweder bei der Realisation des vorrangigen Anlageprojektes im Bereich der Produktion oder bei der Schaffung der Transportinfrastruktur oder anderer Infrastrukturen mit dem summarischen Umfang der ausländischen Investitionen von rund 1 Md. Rubel (ungefähr 41 Mio. Dollar), deren Zeit der Rentabilität sieben Jahre überschreitet), faßt die Regierung der Russischen Föderation einen Beschluß über die Verlängerung der Laufzeit und über die Regelung der Rentabilität der Investitionen des Anlageprojektes. Dabei man muß sagen, daß man die Stabilisierungsklausel nicht anwendet, wenn neue föderale Gesetze und normative rechtliche Akten der Russischen Föderation, sowie Veränderungen und Ergänzungen, die in die geltenden föderalen Gesetze und in die normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation eingetragen werden, auf Schutz der Grundlagen der Verfassungsordnung, Moral, Gesundheit, der Rechte und der gesetzlichen Interessen anderer Personen, auf die Sicherung der Verteidigungsmacht des Landes und auf die Sicherheit des Staates gerichtet sind. In Zusammenhang mit der Annahme des Föderalen Gesetzes erklärte das Justizministerium der Russischen Föderation in seinem Brief vom 26. Juli 1999 ¹5993-ÝÐ die Ordnung der Registrierung der Handelsorganisationen mit den ausländischen Investitionen, gemäß der man die geltende Ordnung der Registrierung der Handelsorganisationen mit den ausländischen Investitionen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Registrierung der juristischen Personen anwendet. Das Verfahren der Registrierung der Handelsorganisationen mit den ausländischen Investitionen gilt als abgeschlossen nach der Eintragung der Organisation in die Staatliche Liste der Handelsorganisationen mit den ausländischen Investitionen, mit deren Führung sich die Staatliche Registrierungskammer beim Justizministerium der Russischen Föderation beschäftigt. Das staatliche Zollkomitee der Russischen Föderation erklärte gemäß seinem Kompetenzbereich im Brief vom 12. August 1999 ¹01-15/21733 in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Föderalen Gesetzes, daß die Privilegien nach der Zahlung der Zollgebühren, Steuern (der föderalen Steuern) in Bezug auf die Waren, die als Anlage der ausländischen Investoren ins Grundkapital der Betriebe mit den ausländischen Investitionen importiert werden, gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren gewährt werden. Zu solchen Gesetzen gehören die Gesetze der Russischen Föderation "Über Zolltarif", "Über Mehrwertsteuer", das Föderale Gesetz "Über Akzisen". Vor der Eintragung der entsprechenden Abänderungen in die genannten Gesetze in Zusammenhang mit der Annahme des Föderalen Gesetzes "Über ausländischen Investitionen in der Russischen Fderation" gelten die Bedingungen und die Ordnung der Gewährung der erwähnten Privilegien für die Waren, die als Anlage der ausländischen Investoren ins Grundkapital der Betriebe mit den ausländischen Investitionen importiert werden. Auf solche Weise kann man sagen, daß auf der Ebene der föderalen Organe der vollziehenden Macht das föderale Gesetz schon funktioniert. In der nächsten Zukunft bestimmt die Regierung der Russischen Föderation, die den Normen des föderalen Gesetzes folgt, das föderale Organ der vollziehenden Macht, das für die Koordination des Heranziehens der ausländischen Investitionen in die Wirtschaft der Russischen Föderation verantwortlich sein wird. Zur Entwicklung der einzelnen Normen und Verordnungen dieses Gesetzes nimmt die Regierung der Russischen Föderation und die zuständigen föderalen Organe der vollziehenden Macht in konkreten Fragen entsprechende normative rechtliche Akten an. *** Eine wichtigste Abänderung im Steuergesetz der Russischen Föderation ist das Inkrafttreten des ersten Teiles des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation vom 31.07.98 ¹146-ÔÇ (die föderalen Gesetze vom 09.07.99 ¹154-ÔÇ und vom 02.01.2000 ¹13-ÔÇ), das man sicher das Grundsteuergesetz des russischen Staates nennen kann. Die Annahme des ersten Teiles des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation ließ es zu, mit der Schaffung des Systemes der wirksamen rechtlichen Garantien für die Steuerzahler, einschließlich der ausländischen Investoren, mit der Sicherung des realen Schutzes ihrer Interessen vor dem Staat und vor seinen Organen zu beginnen. Der erste Teil des Steuergesetzbuches zu beginnen begrenzt die Anzahl der Steuern, es ist die Anwendung von vielen von ihnen vereinfacht. Es dauert die Arbeit an, die auf das Inkrafttreten der nächsten Teile des Steuergesetzbuches gerichtet ist, damit es in der nächsten Zukunft statt vielen einzelnen rechtlichen Akten, die oft einander widersprechen, das einzige Gesetz, das alle Fragen der Besteuerung im Land regelt, gibt. Der erste Teil des Steuerbuches der Russischen Föderation regelt die Ordnung und die Bedingungen der Gewährung des Anlagesteuerkredites. Unter dem Anlagesteuerkredit wird die Veränderung der Steuerzahlungsfrist verstanden, bei der den Organisationen beim Vorhandensein von entsprechenden Gründen die Möglichkeit gegeben wird, im Laufe von einer bestimmten Frist und in einem bestimmten Rahmen ihre Steuerzahlungen mit folgender etappenweisen Zahlung des Kreditbetrages und der Zinsen gemäß den Bedingungen des Vertrages über die Gewährung des Anlagesteuerkredites zu verringern. Das Recht der Gewährung des Anlagesteuerkredites können die Investoren und die Betriebe mit den ausländischen Investitionen beanspruchen, die Steuerzahler einer entsprechenden Steuer sind, beim Vorhandensein von minfestens einer von folgenden Gründen:
Es ist festgestellt, daß die Gründe zum Erhalten des Anlagesteuerkredites von der Organisation aktenkundig bestätigt werden muß. Man muß auch die Tatsache betonen, daß der Anlagesteuerkredit auf Grund des Antrages der Organisation gewährt wird und durch einen entsprechenden Vertrag zwischen dem ermächtigen Organ und dieser Organisation erledigt wird. Die Form des Vertrages über den Anlagesteuerkredit wird vom Organ der vollziehenden Macht, das über die Gewährung des Anlagesteuerkredites einen Beschluß faßt, festgestellt. Der Beschluß über die Gewährung an die Organisation des Anlagesteuerkredites wird vom bevollmächtigten Organ im Laufe von einem Monat nach dem Erhalten des Antrages gefaßt. Es wäre auch am Platze, zu sagen, daß das Vorhandensein bei der Organisation von einem oder von einigen Verträgen über den Anlagesteuerkredit den Abschluß mit dieser Organisation eines Vertrages über den Anlagesteuerkredit nach anderen Gründen beeinträchtigen kann. Man muß betonen, daß der erste Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation die Forderungen, die von den Seiten an den Vertrag über den Anlagesteuerkredit gestellt werden, vorsieht. Also muß der Vertrag über den Anlagesteuerkredit die Ordnung der Minderung der Steuerzahlungen, den Kreditbeitrag (mit dem Hinweis auf die Steuer, nach der an die Organisation der Anlagesteuerkredit gewährt wird), die Laufzeit des Vertrages, die auf den Kreditbeitrag angerechneten Zinsen, die Ordnung der Begleichung des Kreditbeitrages und der angerechneten Zinsen, die Dokumente über das Eigentum, das der Pfandgegenstand ist, oder die Garantie, die Verantwortung der Seiten vorsehen. Die Kopie des Vertrages wird von der Organisation beim Steuerorgan vor Ort im Laufe von fünf Tagen nach dem Vertragsabschluß vorgelegt. Der erste Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation sieht vor, daß das Gesetz des Subjektes der Russischen Föderation, sowie die normativen rechtlichen Akten, die von den repräsentativen Organen der Gebietsselbstverwaltung über regionale und lokale Steuern angenommen wurden, andere Gründen und Bedingungen der Gewährung des Anlagesteuerkredites dementsprechend einführen können. *** Unter den gesetzgeberischen und normativen rechtlichen Akten, die in der Russischen Föderation 1998 angenommen wurden, die die Rechte und Interessen der Investoren betreffen, muß man die Bedeutung dss Föderalen Gesetzes "Über Leasing" vom 29. Oktober 1998 ¹164-ÔÇ betonen. Das föderale Gesetz "Über Leasing" bestimmt den Begriff "Leasing" als eine Art Anlagetätigkeit für die Erwerbung des Eigentums und für seine Übergabe auf Grund des Vertrages über Leasing an natürliche oder juristische Personen zur einer bestimmten Zahlung, für eine bestimmte Frist und unter bestimmten Bedingungen, die im Vertrag erwähnt werden, mit Eigentumsrückkaufsrecht des Leasingnehmers. Formal gesehen enthält das Föderale Gesetz "Über Leasing" keine direkten Privilegien für die ausländischen Investoren, die als Teilnehmer der gemeinsamen Projekte fungieren. Doch gibt es in diesem Föderalen Gesetz die Normen und Verordnungen, die die Möglichkeit der Einführung der Maßnahmen für die staatliche Unterstützung der Anlagetätigkeit der Leasingorganisationen vorsehen (Gesellschaften, Firmen). Also, im Föderalen Gesetz ist es vorgesehen, daß zu den Maßnahmen für die staatliche Unterstützung der Tätigkeit der Leasingorganisationen (Gesellschaften, Firmen) solche Maßnahmen gehören, die die Gesetze der Russischen Föderation und die Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation, sowie die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht der Subjekte der Russischen Föderation im Rahmen ihres Kompetenzbereiches bestimmen. Zu den Maßnahmen für die staatliche Unterstützung der Tätigkeit der Leasingorganisationen (Gesellschaften, Firmen) gehören folgende Maßnahmen (nach dem Föderalen Gesetz):
Gemäß dem betrachtenden Föderalen Gesetz nahm die Regierung der Russischen Föderation die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 1999 ¹228 "Über Leasing von der Maschinenbauproduktion im agroindustriellen Komplex der Russischen Föderation mit der Benutzung der Mittel vom föderalen Budget" an. Das Hauptziel der erwähnten Verordnung ist Stärkung der staatlichen Regelung der landwirtschaftlichen Produktion, wirkungsvolle Benutzung der Mittel vom föderalen Budget und Vervollkommnung der Leasingtätigkeit im agroindustriellen Komplex. Durch diese Verordnung bestimmte die Regierung der Russischen Föderation, daß als Leasinggeber nach der Versorgung der landwirtschaftlichen Warenproduzenten mit der Maschinenbauproduktion auf Grund der finanziellen Pacht (Leasing) auf Kosten von Mitteln des föderalen Leasingfonds die Leasinggesellschaften (Firmen) fungieren können; das Kontrollpaket ihren Aktien bleibt im föderalen Eigentum und unterliegt der Entfremdung und der Übergabe auf anderen Rechten an andere Organisationen nicht. In der Russischen Föderation wird das föderale Leasingfonds geschaffen, die finanziellen Mittel von der Tätigkeit dieses föderalen Leasingfonds werden von den Kunden auf der "wiederkehrenden" zinslosen Grundlage zwecks der Erwerbung der landwirtschaftlichen Technik bereitgestellt. Als Struktur, die die Leasingtätigkeit auf dem Lande zu organisieren und zu koordinieren aufgerufen ist, wird von der Regierung der Russischen Föderation die offene Aktiengeselschaft "Ðîsagrosnab" bestimmt. In der erwähnten Verordnung der Regierung der Russischen Föderation ist die "Verwaltungskette" deutlich zu verfolgen, bei der die offene Aktiengeselschaft "Ðîsagrosnab" verpflichtet ist, das Kontrollpaket der Aktien ins föderale Eigentum zu übergeben, wobei sie dadurch eine der grundlegenden Bedingungen der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation ausführt. Nach der Übergabe in das föderale Eigentum des Kontrollpaketes der Aktien wird die offene Aktiengeselschaft "Ðîsagrosnab" als Initiator des Heranziehens zur Leasingtätigkeit der regionalen Versorgungsorganisationen (Leasinggesellschaften) des agroindustriellen Komplexes fungieren, die ihrerseits ihm ihre Kontrollpakete auch abtreten. Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation sieht auch vor, daß die Mittel des föderalen Leasingfonds ein föderales Eigentum sind; sie werden auf den haushaltsmäßigen Konten der Leasinggesellschaft in der bevollmächtigten Bank erfaßt, die zur Bedienung der Konten des speziellen Fonds der Kreditgewährung der Betriebe und der Organisationen des agroindustriellen Komplexes unter Vorzugsbedingungen zugelassen ist. Die Rückgabe der Mittel wird in der vorgeschriebenen Ordnung und im Laufe von der entsprechenden Zeitperiode durch die speziellen Konten realisiert, die vom föderalen Leasingfonds in der Hauptverwaltung der föderalen Staatskammer des Finanzministeriums der Russischen Föderation und in seinen territorialen Organen geöffnet sind. Zwecks der Erhöhung der materiell-technischen Ausstattung des agroindustriellen Komplexes der Russischen Föderation und der Entwicklung des einheimischen landwirtschaftlichen Maschinenbaus nahm die Regierung der Russischen Föderation auch die Verordnung vom 27. April 1999ã. ¹467 "Über Maßnahmen für die staatliche Unterstützung vom Leasing der landwirtschaftlichen Technik und der Anlagen" an, durch die sie das Anlageprojekt, das vom Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittel der Russischen Föderation und vom Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation auf dem Gesamtwert von 10 Md. Rubel mit dem Heranziehen der Kredite der Sparbank der Russischen Föderation und mit den staatlichen Garantien für den Einkauf seitens der Leasinggesellschaften der landwirtschaftlichen Technik und der Anlagen für die Organisationen des agroindustriellen Komplexes vorbereitet wurde, gebilligte, sowie die Maßnahmen, die auf die Ausführung dieses Anlageprojektes gerichtet sind, gebilligt wurden. *** 1999 wurden die Abänderungen und Ergänzungen in das Föderale Gesetz "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" vom 30. 12. 96 ¹225-ÔÇ eingetragen. Von den Gesetzgebern wurden zwei föderale Gesetze angenommen: das föderale Gesetz "Über Abänderungen und Ergänzungen in das Föderale Gesetz "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" vom 07.01.99 ¹19-ÔÇ und das Föderale Gesetz "Über Eintragung der Abänderungen und Ergänzungen, die aus dem föderalen Gesetz "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" vom 10.02.99 ¹32-ÔÇ folgen in die Gesetze der Russischen Föderation". Die bedeutendsten rechtlichen Novellen, die durch das erste föderale Gesetz eingetragen wurden, bestehen im Folgenden:
In das föderale Gesetz vom 10.02.99 ¹32-ÔÇ wurden folgende Abänderungen und Ergänzungen eingetragen:
Als Zusatzimpuls zur Erschließung der Naturressourcen auf dem Territorium der Russischen Föderation muß man bestimmt die angenommenen Gesetze betrachten, die die Listen der Vorkommen wesentlich größer machen, die unter SRP-Bedingungen erschlossen werden können. Zur Zahl der wichtigen normativen rechtlichen Akten, die eine direkte SPR-Beziehung haben, gehört die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 3. Juli 1999 ¹740 "Über die Bestätigung der Verordung über den Bestand und über die Ordnung der Ausbabenentschädigung bei der Realisation der Abkommen über die Austeilung von der Produktion". Diese Verordnung wurde gemäß dem Föderalen Gesetz "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" zwecks der Kontrolle über den Bestand und über die Ordnung der Ausgabenentschädigung bei der Realisation der Abkommen über die Austeilung von der Produktion angenommen. Die erwähnte Verordnung sieht vor, daß jene Verordung bei der Vorbereitung, beim Abschluß und bei der Ausführung der Abkommen über die Austeilung von der Produktion, die rechtskräftig nach ihrer Besätigung wurden, verwendet wird. Sie ist für die Feststellung folgender Ausgaben beim Abschluß und bei der Ausführung der Abkommen vorbestimmt: der Umfang der ersetzbaren Ausgaben; der Umfang der nichtersetzbaren Ausgaben; die Ordnung der Ausgabenentschädigung des Investors und (oder) des Operateurs des Abkommens. Die ersetzbaren Ausgaben werden vom Verwaltungsausschuß gemäß dem Programm der Arbeiten und der Veranschlagung der Ausgaben in der Ordnung, die im Abkommen vorgesehen wird, bestimmt. Man muß berücksichtigen, daß man bei der Ausführung der Abkommen, die vor dem Inkrafttreten des föderalen Gesetzes "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" abgeschlossen wurden, die Bedingungen der Bestimmung der ersetzbaren Ausgaben und der Ausgaben, die bei der Bestimmung der Besteuerungsbasis nach der Einkommensteuer abgezogen werden, die in den erwähnten Abkommen vorgesehen sind, anwendet. Zum Umfang der ersetzbaren Ausgaben gehören folgende Ausgaben:
Die erwähnten Ausgaben, die der Investor und (oder) der Operateur getragen haben, gelten nach dem Inkrafttreten des Abkommens im Laufe von der ganzen Zeitperiode seiner Ausführung. In der betrachtenden Verordnung bestimmte die Regierung der Russischen Föderation auch eine volle Liste der nichtersetzbaren Ausgaben und stellte fest, daß diese Liste durch keine andere Ausgaben ergänzt werden darf. Es wäre am Platze zu sagen, daß als Zusatzimpuls zur Anlage der Investitionen in die Erschließung der Naturressourcen der Russischen Föderation die angenommenen föderalen Gesetze fungieren können, die wesentlicherweise die Listen der Vorkommen, die unter SRP-Bedingungen erschlossen werden, größer machen. *** Auf dem Territorium der Russischen Föderation gibt es eine Vielheit der freien wirtschaftlichen Zonen, deren Tätigkeit in verschiedenen normativen Akten geregelt wird, die während der letzten 10 Jahren von verschiedenen Organen der gesetzgebenden und vollziehenden Macht der Russischen Föderation und der Subjekte der Russischen Föderation angenommen wurden. Doch gab es bis zuletzt in der Russischen Föderation nur eine besondere wirtschaftliche Zone in Kaliningrader Gebiet, die gemäß dem föderalen Gesetz "Über eine besondere wirtschaftliche Zone in Kaliningrader Gebiet" vom 22.01.96 ¹13-ÔÇ geschaffen wurde. Vor kurzem wurde durch das föderale Gesetz "Über eine besondere wirtschaftliche Zone in Magadaner Gebiet" vom 31. 05. 99 ¹104-ÔÇ eine zweite besondere wirtschaftliche Zone in Magadaner Gebiet geschaffen, die das Gebiet darstellt, das im administrativen Rahmen der Stadt Magadan vorhanden ist. Die grundlegenden Ziele der Schaffung dieser besonderen wirtschaftlichen Zone ist die Entwicklung der Produktionskräfte, des finanziellen Marktes und des Warenmarktes in Magadaner Gebiet. Als Teilnehmer der besonderen wirtschaftlichen Zone können die juristischen Personen, die gemäß der Gesetzgebungen der Russischen Föderation auf dem Territorium der besonderen wirtschaftlichen Zone registriert sind, sowie die Bürger, die als individuelle Unternehmer auf dem Territorium der besonderen wirtschaftlichen Zone registriert sind, fungieren. Die erwähnten Personen sollen Registrierungszeugnisse über das Recht der Realisierung der grundlegenden wirtschaftlichen Tätigkeit haben, sowie mindestens 75 % der Aktiva auf dem Territorium von Magadaner Gebiet zu haben. Die Tätigkeit der besonderen wirtschaftlichen Zone verwirklicht sich auf Grund des Programms der Entwicklung, das durch das Gesetz von Magadaner Gebiet bestätigt wird. Die Teilnehmer der besonderen wirtschaftlichen Zone haben eine bestimmte Steuerregelung. Bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Territorium der besonderen wirtschaftlichen Zone und im Rahmen von Magadaner Gebiet werden die Teilnehmer der besonderen wirtschaftlichen Zone von der Steuerentrichtung im Teil, der in das föderale Budget eingeht, befreit. (Die Ausnahme stellen die Abführungen in den Rentenfonds der Russischen Föderation und in den Fonds der sozialen Versicherung der Russischen Föderation dar.) Diese Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2005. Im Laufe von 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2014 werden die Teilnehmer der besonderen wirtschaftlichen Zone bei ihrer Verwirklichung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Territorium der besonderen wirtschaftlichen Zone und im Rahmen von Magadaner Gebiet von der Zahlung der Steuer auf den Gewinn, der in die Entwicklung der Produktion und des sozialen Bereiches auf dem Territorium von Magadaner Gebiet investiert wird, befreit. Die Privilegien, die in dem vorliegenden Artikel vorgesehen sind, werden unter der Bedingung der Leitung von den Teilnehmern der besonderen wirtschaftlichen Zone der Erfassung von Operationen der finanziellen wirtschaftlichen Tätigkeit, die von ihnen im Rahmen der besonderen wirtschaftlichen Zone und im Rahmen von Magadaner Gebiet realisiert werden, gewährt. Das föderale Gesetz sieht vor, daß zwecks der Sicherung des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen der Russischen Föderation, der Ausführung ihrer internationalen Verpflichtungen, der Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, sowie unter Berücksichtigung der Interessen der nationalen Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen an der Verwirklichung der Produktionsoperationen und anderer Handelsoperationen, darunter am Einzelnhandel, können auf dem Territorium der besonderen wirtschaftlichen Zone einzelne Verbote und Einschränkungen verhängt werden. Solche Verbote und Einschränkungen werden von der Regierung der Russischen Föderation nach der Vereinbarung mit der Verwaltung von Magadaner Gebiet verhängt. Das föderale Gesetz sieht auch vor, daß sich die vorfristige Aufhebung der besonderen wirtschaftlichen Zone auf Grund des föderalen Gesetzes vollzieht. Die Investoren, die ihre Tätigkeit auf dem Territorium der Magadaner besonderen wirtschaftlichen Zone verwirklichen, müssen berücksichtigen, daß ihre Tätigkeit von den Fristen bedingt ist. Also gilt die Magadaner besondere wirtschaftliche Zone vom Inkrafttreten des föderalen Gesetzes (ab 07.07. 99) bis zum 31. Dezember 2014. Im Falle der Annahme des föderalen Gesetzes über die vorfristige Aufhebung der besonderen wirtschaftlichen Zone bestimmt die Regierung der Russischen Föderation die Ordnung und die Fristen der Aufhebung der besonderen wirtschaftlichen Zone. Die Regierung der Russischen Föderation und die Verwaltung von Magadaner Gebiet schaffen eine Aufhebungskommission, die bevollmächtigt sein muß, die Fragen, die mit der Aufhebung der besonderen wirtschaftlichen der wirtschaftlichen Zone verbunden sind, zu lösen. Mit der Annahme von zwei obengenannten föderalen Gesetzen, die die Tätigkeit der besonderen wirtschaftlichen Zonen in Kaliningrader und Magadaner Gebieten gesetzlich regeln, gibt es immer eine gesetzgeberischen Prozeß in dieser Richtung. Also kommt zu Ende eine lange und mühsame Arbeit am Projekt des föderalen Gesetzes "Über freie wirtschaftliche Zonen", das von der Vermittlungskommission eingebracht wurde und das von der Staatsduma 09.06.2000 angenommen wurde. *** Allgemeinbekannt ist es, daß zum Ergebnis der Krise im August 1998, die zur teilweisen Zahlungsunfähigkeit des russischen Staates nach den Verpflichtungen, die mit der Emission seiner Wertpapiere (Staatliche Kommerzobligationen - ÎFZ) verbunden sind, führte, die Tatsache wurde, daß die Devisenausländer auf ihren Konten tatsächlich bedeutende Summen Geld hatten, die als eingefroren erwiesen. Als Ergebnis dessen waren die finanziellen Mittel der Devisenausländer eingefroren und wurden auf speziellen Konten vom Typ "Ñ" aufbewahrt. Für die Richtung der zusätzlichen Anlageressourcen in die Wirtschaft der Russischen Föderation wurde am 20. November 1999 auf Initiative vom Finanzministerium der Russischen Föderation die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation "Über Realisierung der ausländischen Investitionen in die Wirtschaft der Russischen Föderation mit der Benutzung der Mittel, die auf den speziellen Konten der Devisenausländer vom Typ "Ñ" ¹1272 aufbewahrt werden" angenommen. In dieser Verordnung billigte die Regierung der Russischen Föderation die Grundlegenden Bedingungen der Verwirklichung der Investitionen in die Wirtschaft der Russischen Föderation mit der Benutzung der Mittel, die auf den speziellen Konten der Devisenausländer vom Typ "Ñ" aufbewahrt werden. Die grundlegenden Bedingungen wurden vom Finanzministerium der Russischen Föderation vorbereitet. In der vorliegenden Verordnung schlug die Regierung der Russischen Föderation den ausländischen Investoren vor, die Mittel, die auf den speziellen Konten der Devisenausländer vom Typ "Ñ" aufbewahrt werden, in direkte ausländische Investitionen zwecks der Entwicklung der Objekte der Organisationen und der Betriebe, die auf dem Territorium Rußlands registriert sind, sowie zwecks der Schaffung der Kapazitäten für die Herstellung der Exportwaren zu transformieren. Man muß aber betonen, daß im Falle der Fassung des positiven Beschlusses über die Überweisung der Mittel von den Konten vom Typ "Ñ" die Einleger des Kapitals alle Rechte und Garantien in bezug auf den Schutz der Investitionen haben, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation, darunter im föderalen Gesetz "Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation" vorgesehen sind. Das grundlegende Dokument, auf Grund dessen vom Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation, vom Finanzministerium der Russischen Föderation und von den Verwaltungen der Subjekte der Russischen Föderation, auf deren Territorien die Projekte verwirklicht werden müssen, sowie gemäß dem die Zentrale Bank der Russischen Föderation die Überweisung die Mittel von den speziellen Konten der Devisenausländer vom Typ "Ñ" erlauben wird, ist der Plan der Investitionen. Der Plan der Realisation der ausländischen Investitionen wird vom ausländischen Investor nach der Form, die in der betrachtenden Verordnung vorgesehen ist, vorbereitet. Obligatorischerweise beinhaltet der Plan die Forderung nach der Behandlung des Planes der Realisation der ausländischen Investitionen, die entsprechend erledigt ist, vorläufige Verträge; Beschreibung der ausländischen Investitionen oder das Geschäftsplan, sowie Informationen über Richtungen und Zeitperioden der Benutzung der Geldmittel, die auf den Konten vom Typ "Ñ" aufbewahrt werden. Der vorbereitete Plan der Investitionen wird zur Behandlung entgegengenommen unter der Bedingung, daß er die Verpflichtung, die Investitionen für die Entwicklung der russischen Betriebe und der Organisationen, sowie für die Entwicklung der Herstellung der Exportproduktion auf ihrer Basis zu richten, enthält. Der ausländische Investor soll garantieren, daß mindestens 70 % aus der Summe, die für den Einkauf von Anlagen, technischen Mitteln und Materialien vorbestimmt ist, die auf dem Territorium der Russischen Föderation erzeugt sind, die für die Verwirklichung des Anlageprojektes notwendig ist, für die Erwerbung solcher Waren bei den russischen Warenproduzenten ausgegeben wird. Wenn der Anteil der eingekauften Mittel 100 % ausmacht, wird solches Anlageprojekt als vorrangig anerkannt und es wird vorrangiegerweise behandelt werden. Eine dritte Bedingung des zur Behandlung entgegengenommenen Plans der Realisation der ausländischen Investitionen ist die, daß der ausländische Investor die Verpflichtung übernimmt, die darin besteht, daß im Falle des Verkaufes (der Zession) der von den Konten vom Typ "ion) der von ddirekten Investitionen in der Rubel-Währung oder im Falle der Begleichung des in der Rubel-Währung gewährten Kredites vor dem Ablauf von 3 Jahren nach dem Anfang der Benutzung dieser Mittel von einem speziellen Konto vom Typ "Ñ" des Devisenausländers der Letzte verpflichtet ist, die Geldmittel in der Rubel-Währung in der Höhe, die nicht weniger als die ursprünglich verwendete Summe ist, auf ein spezielles Konto vom Typ "Ñ" des Devisenausländers zu überweisen. Für die Behandlung des Plans der Realisation der ausländischen Investitionen (außer den Aufgezählten) sind sonstige Bedingungen nicht erforderlich. Das Anlageprojekt wird im Laufe von 15 Tagen nach der Entgegennahme der Dokumente behandelt, während dieser Zeit wird der Plan entweder angenommen, worüber der ausländische Investor mittels des entsprechenden Scheins, der gemäß der durch die entsprechende Verordnung bestimmten Form erledigt wird, informiert wird, oder er bekommt eine bergründete negative Antwort. Bei Gelegenheit kann die Zeit der Experteneinschätzung des Plans der Realisation der ausländischen Investitionen noch auf 30 Tage verlängert werden. Die endgültige Erlaubnis für die Überweisung der Mittel von den speziellen Konten vom Typ "Ñ" der Devisenausländer wird von der Zentralen Bank der Russischen Föderation angenommen. Man muß berücksichtigen, daß die Zentrale Bank der Russischen Föderation die Erlaubnise ausstellent wird, ausgehend von der Übereinstimmung des Projekts mit den normativen Akten der Zentralen Bank der Russischen Föderation, sowie mit den Limiten der Umfänge der ausländischen Investitionen, die für die Überweisung der Mittel der Devisenausländer von den Konten vom Typ "Ñ" vorgesehen werden. Darunter wird verstanden, daß unter den normativen Akten der Zentralen Bank der Russischen Föderation die Akten verstanden werden, die in der nächsten Zukunft von der Zentralen Bank der Russischen Föderation gemäß Punkt 2 der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 20. November 1999 vom 20. November 1999 rmativen Akten der Zentralen Bank der Russischen Föderation die Akten verstanden werden, die in der nächsten Zuöderation gestellen Aufgaben reglementieren. *** Zur Zeit löst die gezielten Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation im Teil der Ausgabe von den Organen der vollziehenden Macht der Subjekte der Russischen Föderation der Außenobligationsanleihen das Föderale Gesetz "Über Besonderheiten der Emission und des Umlaufes der staatlichen und kommunalen Wertpapiere" vom 29. Juli 1998 ¹136-ÔÇ auf. Mit der Annahme des Föderalen Gesetzes "Über Besonderheiten der Emission und des Umlaufes der staatlichen und kommunalen Wertpapiere" wurde der Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 09. Juni 1998 ¹696 "Über Ordnung der Ausgabe von den Organen der vollziehenden Macht der Subjekte der Russischen Föderation der Außenobligationsanleihen" außer Kraft gesetzt, das früher das Recht einiger Subjekte der Russischen Föderation anerkannt, ihre eigenen Außenobligationsanleihen auszugeben. Zwecks der Vervollkommnung der Erfassung der Ausgaben der staatlichen Wertpapiere, sowie der Unifizierung der Ordnung der Aneignung der staatlichen Registrierungsnummern der Ausgaben der staatlichen Wertpapiere der Subjekte der Russischen Föderation und der kommunalen Wertpapiere wurde durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 21.09.99 ¹2í die Ordnung der Formierung der staatlichen Registrierungsnummer, die den Ausgaben der staatlichen Wertpapiere der Subjekte der Russischen Föderation und der kommunalen Wertpapiere gegeben wird, bestimmt. Die Ordnung der Formierung der staatlichen Registrierungsnummer, die den den Ausgaben der staatlichen Wertpapiere der Subjekte der Russischen Föderation und der kommunalen Wertpapiere gegeben wird, wurde gemäß dem erwähnten Föderalen Gesetz angenommen. Die staatliche Registrierungsnummer wird den Ausgaben der staatlichen Wertpapiere der Subjekte der Russischen Föderation und der kommunalen Wertpapiere durch den Emittent der erwähnten Wertpapiere gegeben. Die erwähnten Verordnung vom 21.09.99 Die erwähnten Verordnung vom 21.09.99 Ób_ÌÏb_0ªC_dÓb_äÏb_Tá@_dñD_´ E_ø___LØb_0ªC_œÑ___Ôb_öderation sollte die Ordnung der Formierung der staatlichen Registrierungsnummern der Ausgaben der Wertpapiere, die gemäß den Bedingungen der Emission, die in der vorgeschriebenen Ordnung registriert sind, emittiert wird, in Übereinstimmung mit der erwähnten Verordnung zu bringen. Man muß betonen, daß man an der Vervollkommnung des Steuersystems der Russischen Föderation in ererster Linie in der Richtung der Erhöhung der Gerechtigkeit und der stimulierenden Einwirkung auf die Entwicklung der Wirtschaft des Landes im Teil der Beseitigung der unbegründeten Privilegien weiter arbeitet. Zum Beispiel wurden 1999 die Privilegien aufgehoben, die das Gesetz der Russischen Föderation "Über geschlossene administrativ-territoriale Bildung" vom 14.07.92 ¹3297-1 (die föderalen Gesetze vom 28.11.96 ¹144-ÔÇ, vom 31.07.98 ¹144-ÔÇ, vom 02.04.99 ¹67-ÔÇ). Das waren die Privilegien in bezug auf die sogenannten geschlossenen administrativ-territorialen Bildungen, die man aktiv als eine Art "innere offene Zonen" ausnutzte, um keine Steuern zu entrichten. (Die Verluste der Budgets aller Ebenen von diesen Privilegien machten 1999 über 70 Md. Rbl. aus.) Nach dem Inkrafttreten des Föderalen Gesetzes "Über die Eintragung der Abänderungen in die Gesetze der Russischen Föderation über geschlossene administrativ-territoriale Bildungen" vom 02.04.99 99 Nach dem Inkrafttreten des Föderalen Gesetzes "Über die Eintragung der Abänderungen in die Gesetze der Russisährten zusätzlichen Privilegien in bezug auf die Steuern und Gebühren aufgehoben. Für die Organisationen, die als Steuerzahler bei den Steuerorganen der geschlossenen administrativ-territorialen Bildungen vor und nach dem Inkrafttreten des föderalen Gesetzes vom 02.04. 99 ¹67-ÔÇ registriert wurden, gelten die zusätzlichen Privilegien in bezug auf die Steuern und Gebühren in Ordnung, die in diesem Gesetz vorgesehen ist. Das Recht auf das Erhalten der zusätzlichen Privilegien in bezug auf die Steuern und Gebühren, die von den entsprechenden Organen der Gebietsselbstverwaltung gemäß dem Gesetz über die geschlossenen administrativ-territorialen Bildungen gewährt werden, haben nur die Organisationen, die als Steuerzahler bei den Steuerorganen der geschlossenen administrativ-territorialen Bildungen registriert sind. Für das Erhalten des Rechtes auf die zusätzlichen Steuer- und Gebührenprivilegien sollen die erwähnten Organisationen folgenden Forderungen gerecht werden:
Es wäre auch am Platze zu betonen, daß die neulich angenommenen föderalen Gesetze eine Reihe von den geltenden Steuertarife verringern, z.B. der Höchsttarif in bezug auf die Einkommensteuer ist von 35 % auf 30 % herabgesetzt. Ungeachtet dessen ist der physische Umfang der Aufkommen in das Budget in bezug auf die Einkommensteuer nach statistischen Angaben gestiegen. Der Höchsttarif der Lohnsteuer ist auch von 45 % auf 30 % herabgesetzt. *** Wobei man die Analyse der grundlegenden gesetzgeberischen und normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation, die die Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation regeln, beendet, muß man betonen, daß die bestimmten vom Staat vorgesehenen Garantien und Privilegien an die ausländischen und einheimischen Investoren, die früher in der russischen Gesetzgebung fehlten, auf die Verbesserung des Anlageklimas in der Russischen Föderation wirken werden. Was weitere Perspektiven der Entwicklung der Gesetzgebung, die die Investitionen auf dem Territorium der Russischen Föderation regelt, anbetrifft, so wäre es hier am Platze, die Antwort des Präsidenten der Russischen Föderation W.W. Putin im Interview an die Zeitung "Welt àm Sontag" (die BRD) zu zitieren. Auf die Frage in bezug auf die rechtliche Sicherung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der ausländischen Investitionen hat der Präsident der Russischen Föderation folgendes gesagt: "Rußland muß noch vieles für die Verbesserung des Anlageklimas machen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Faktoren des Risikos für die russischen und ausländischen Investoren zu vermindern, die Durchsichtigkeit und Transparenz der wirtschaftlichen Politik auf die lange Zeit zu sichern. Zu diesem Ziel vervollkommnen wir die wirtschaftliche Gesetzgebung. Also man arbeitet auf die Abänderungen und Ergänzungen in die gesetzgeberischen und normativen Akten hin, die aus dem föderalen Gesetz "Über ausländische Investitionen" folgen. Man arbeitet am Projekt eines Vertrages über die staatliche Konzession, die mit den russischen und ausländischen Investoren abgeschlossen werden kann. Man arbeitet an den normativen rechtlichen Akten, die die praktische Anwendung des föderalen Gesetzes "Über Abkommen über die Austeilung von der Produktion" sichern. Die Arbeit am Projekt des zweiten Teiles des Steuergesetzbuches Rußlands ist praktisch zu Ende, die Einführung des zweiten Teiles des Steuergesetzbuches ist berufen, die stabile Steuerregelung im Lande zu sichern. Außerdem plant man den allmählichen Übergang zur Abziehung der Gewinnsteuer, die allmähliche Lösung der Probleme des Abzuges der notwendigen Ausgaben aus der Besteuerungsbasis, die Schaffung des wirkungsvollen Systems der Steuerappellationen". *** Wenn man das Obendargelegte berücksichtigt, muß man betonen, daß es auch weiter die Praxis der Gewährung der gezielten Privilegien und der Präferenzen in bezug auf die großen Projekte, die in den internationalen Anlageabkommen mit dem vorrangigen Status gebilligt werden, bestehen wird, was der gegenwärtigen russischen Gesetzgebung entspricht. Es ist doch wichtig, daß alle rechtlichen Novellen, zusätzliche Privilegien etc. im Rahmen der entsprechenden Gesetze realisiet werden. Es werden die Beschlüsse über die Vereinfachung der Zollerledigung der Waren und über die Gewährung der Privilegien an die ausländischen Investoren gefaßt. Insgesamt arbeitet man an der Vervollkommnung des Systemes des Schutzes der Rechte der Investoren, an der Versicherung der ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation unter Teilnahme des Staates, der russischen und ausländisch finanziellen Organisationen und der Kreditorganisationen, der internationalen Institute". Nach einer bestimmten Zeitperiode wird die Rechtsanwendungspraxis zeigen, welche föderalen Gesetze, Normen und Verordnungen funktionieren, es wird auch klar sein, welche Abänderungen und Ergänzungen man in die "junge" Investitionsgesetzgebung der Russischen Föderation eintragen muß. Sie können bei uns die Zeitschrift jetzt bestellen, indem Sie auf die Taste "Absenden" drucken, gleich nach dem Ausfullen dieses einfachen Formulars. Passen Sie bitte auf, das die unbedingt erforderlichen Felder ausgefullt sind. Für die Antwortbeschleunigung passen Sie bitte auf, daß im Mitteilungstext Ihre Telefonnummer angegeben ist. Sobald wir Ihre Bestellung bekommen haben, werden wir sofort einen Kontakt zu Ihnen herstellen. Sie konnen sich mit uns telefonisch verbinden (095) 923-5274 und auch per Fax (095) 925-3364.
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