Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹1(2) 2000

Materialien des runden Tisches " Probleme des Immobilienmarktes in der Russischen Föderation".

25.02.2000

Am 25. Februar fand ein Treffen am runden Tisch in der Zeitschrift "Rechtliche Regelung des Immobilienmarktes" statt. Vertreter der föderalen Machtorgane und der Machtorgane Moskaus, Geschäftsleute, Juristen, Wissenschaftler, Vertreter verschiedener Regionen des Landes nahmen daran teil.

Im Mittelpunkt der Besprechungen und Diskussionen standen folgende Fragen:

  • Rolle des Staates in der rechtlichen Regelung des Immobilienmarktes;
  • Aufgaben des Staates im Rahnen der optimalen Verwaltung für Staatseigentum;
  • Richtungen der Entwicklung der gesetzgebenden Gundlage;
  • Besonderheiten der Rechtsanwendungspraxis;
  • Eigentümliche Probleme der Regionen;
  • Notwendigkeit der Ausbildung der aktiven Geschäftsführer auf dem Markt;
  • Maßnahmen über die Steuerentlastung der einheimischen Warenproduzenten.

In der Sitzung führte den Vorsitz Herr A.S. Solkov, das Akademiemitglied (RAEN), das Mitglied des Redaktionskollegiums der Zeitschrift.

In seiner Rede zum Antakt der Sitzung machte A.S. Solkov seine Zuhörer auf eine besondere Aktualität der zur Diskussion gestellten Probleme aufmerksam. Eine besondere Aufmerksamkeit schenkte er der ständig zunehmenden Notwendigkeit der juristischen Durcharbeitung des vielseitigen Problemes der Dynamik des Immobilienmarktes.

Das ist kein Geheimnis, daß bedeutende normativ-rechtliche 'Lücken', die in diesem Bereich existieren, verschiedene Auslegungen der wichtigsten Kategorien, Unregelmäßigkeiten der normativen Basis, die in Regionen und in föderalen Ebenen gelten, effektive Entwicklung aller Konstituenten der Immobilien behindern. Es führt seinerseits zur Haushaltsherabsetzung und zur kriminellen Gespannheit, benachträchtigt Investitionsmöglichkeiten und soziale Aktivität.

Das Akademienmitglied A.S. Solkov ging auch auf einige soziale Aspekte der Entwicklung des Immobilienmarktes ein. Nach seiner Meinung hat eine große Bedeutung die Einführung in die wirtschaftliche Buchführung der Kennziffern, die die Beziehungen der sozialen und der marktwirtschaftlichen Nachfrage charakterisieren. Besonders wichtig ist es im Wohnungsbaubereich.

Der Vergleich der Kennziffern, die die Zahl der Familien, die der Verbesserung der Wohnungsbedingungen (soziale Nachfrage nach der Wohnung) bedürfen, mit den Kennziffern, die die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt (die Marktnachfrage) charakterisieren, läßt zu, den Maßstab des absoluten und strukturellen Wohnungsdefizits zu bewerten und die Größe der notwendigen staatlichen Zuwendungen an diesen Sektor der Immobilien zu bestimmen.

In seiner Rede betont A.S. Solkov, daß die erste Zeitschriftsausgabe, ihr Inhalt viele positive Zuschriften von der Basis aufriefen, in der Redaktion der Zeitschrift wurden interessante Vorschläge von Zusammenarbeit eingebracht.

Mit wichtigen Berichten trat der Stellvertretende Chef des Departements des Apparates der Regierung der Russischer Föderation S.E. Bagrov auf.

Am Anfang seiner Rede ging er auf Haupttendenzen der Privatisierung ein, wobei er betonte, daß sich der Charakter der Privatisierung in Rußland verändert hatte. Der Massenverkauf des Staatseigentumes ist schon keine Hauptrichtung dieser Art der Tätigkeit.

Zur Zeit macht die Zahl der offenen Aktiengesellschaften, die im Laufe der Privatisierung gegründet wurden, über 30 000 aus, die Gesamtzahl der privatisierten Betriebe beträgt über 127 000. Dabei wurden 1994 22 000 Betriebe privatisiert, 1995 war ihre Zahl 10,1 Tausend, 1996 - 5 Tausend, 1997 - 3,4 Tausend, 1998 - etwa 2 Tausend.

Bei der Entstaatlichung werden öfter individuelle Projekte der Privatisierung bevorzugt. In dem Fall, wenn es aus bestimmten Gründen unmöglich ist, werden Ziele der Privatisierung und Folgen der Beschlüsse über den Verkauf analysiert, die Art des Verkaufes des Eigentumes wird begründet. Zu dieser Arbeit werden heute auch internationale Finanzberater herangezogen. Man muß doch betonen, daß es sich nur in den Fällen des Verkaufes der Aktien der attraktivsten Aktiengesellschaften rechtfertigt, zum Beispiel "Gasprom".

Man kann sagen, daß der Staat den Ergebnissen der Privatisierung viel Aufmerksamkeit schenkt. Dabei die globalen Ziele, die für den Zeitraum 1992 - 1995 aktuel waren, werden durch das pragmatische Herangehen abgelöst.

Der Staat ist sich dessen bewußt, daß er in vielen Bereichen keine Monopole mehr hat. Obwohl er der größte Eigentumsbesitzer ist, muß man aber die Tatsache berücksichtigen, daß der Staat von heute einer der vielen Besitzer in Rußland ist. Solche Sachkenntnisse erfordern also Veränderung der Einstellung zur Benutzung des Staatseigentums. In einigen Fällen sagt man über eine systembildende Rolle des staatlichen Sektores in der Wirtschaft Rußlands.

Wie dem auch sei, beginnt sich der Staat zu seinem Eigentum so zu verhalten, wie jeder Besitzer, der sich vor allem darum sorgt, daß sein Eigentum gewinnbringend ist. Aktuell ist in diesem Zusammenhang die These, daß es notwendig ist, die Effektivität der Verwaltung für Staatseigentum zu erhöhen, was meistens als eine Aufgabe der Vergrößerung der Einkommen von ihrer Benutzung betrachtet wird.

Zur Zeit stehen im staatlichen Besitz einheitliche staatliche Betriebe und Anstalten, Aktien der offenen Gesellschaften, die im Prozeß der Privatisierung gegründet wurden, und Objekte der Immobilien.

Es existieren drei Aspekte des Problemes. Der erste Aspekt ist damit verbunden, daß es viel Aufmerksamkeit seitens der staatlichen Machtorgane auf die Probleme der Verwaltung für Staatseigentum geschenkt wurde. Zwecks der Ausarbeitung des Mechanismus der Verwaltung für Staatseigentum wurde die Konzeption, die grundlegende Ziele, Aufgaben und Prinzipien der Staatspolitik der Russischen Föderation im Bereich der Verwaltung für den staatlichen Sektor der Wirtschaft bestimmt, entwickelt. Darunter wird verstanden die Gesamtheit der wirtschaftlichen Beziehungen, die mit der Benutzung des staatlichen Eigentumes, das den föderalen staatlichen Einheitsbetrieben, die auf dem Recht der wirtschaftlichen Leitung oder der operativen Verwaltung basieren (weiter Einheitsbetriebe genannt), und den staatlichen Anstalten (weiter Anstalten genannt), gehört, verbunden sind, des Staatsschatzes der Russischen Föderation, sowie der Eigentumsrechte der Russischen Föderation, die aus ihrem Teilnahme an den Handelsorganisationen folgt (mit Ausnahme des staatlichen Eigentumes, das entsprechend der Gesetzgebung der Russischen Föderation in den Haushaltsprozeß hineinbezogen wird).

Die Notwendigkeit der Vervollkommnung der Verwaltung ist in vielen Punkten mit der Behauptung verbunden, daß die Marktmechanismen über das bedeutende Potential der "Selbstregelung" verfügen, und die Teilnahme des Staates an der Verwaltung wird nur zur Senkung der Effektivität der Tätigkeit der wirtschaftenden Subjekte führen. Dieser Standpunkt wurde offiziell anerkannt, und das führte dazu, daß die Hauptbemühungen auf die Beschleunigung des Verkaufes des Staatseigentums konzentriert waren, während in vielen Ländern Europas die Tätigkeit des Staates auf die Einhaltung der optimalen Verhältnisse zwischen den staatlichen und nichtstaatlichen Sektoren der Wirtschaft gerichtet ist. Die Veränderung der Prioritäten in der Verwaltung für Eigentum muß mit der Schaffung der Mechanismen der Verwaltung, die, wobei sie im Rahmen der Marktbeziehungen bleiben, die Tätigkeit der Staatsbetriebe ins normale Geleise bringen, und die Aufgaben der Erhöhung der Effektivität ihrer Tätigkeit lösen, vor allem in den Bereichen, wo die Motivation der Tätigkeit des privaten Kapitals ungenügend ist, verbunden sein.

Als das Werkzeug, das solcher Mechanismus der Verwaltung realisieren läßt, kann das normative Herangehen an die Verwaltung für Eigentum gebraucht werden, bei dem die Normen der Verwaltung für Eigentum je nach den Formen und Objekten des Eigentumes bestimmt werden.

Der zweite Aspekt beinhaltet die Einschätzung seiner Maßstäbe. Îrientierungspunkte können auf Grund folgender Angaben gesetzt werden.

Zur Zeit gibt es in der Russischen Föderation etwa 14 Tausend Einheitsbetriebe und 23 Tausend Anstalten.

Man kann betonen, daß grundlegende Probleme in der Verwaltung für ausgerechnet diese Art des Eigentums entstehen.

Mit der Annahme des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (weiter GK der RF genannt) wurde das Gesetz UdSSR "Über Unternehmer und Unternehmertätigkeit" und das Gesetz der RSFSR "Über Betriebe und Unternehmertätigkeit" endgültig außer Kraft gesetzt. Laut GK der RF ist der staatliche Einheitsbetrieb kein Besitzer des Eigentumes, und als der einzige Gründer solches Betriebes und Besitzer des Eigentumes, dem es auf Recht der wirtschaftlichen Leitung oder der operativen Verwaltung zugeteilet wird, fungiert die Russische Föderation oder ein Subjekt der Russischen Föderation. Artikel 113 GK der RF sieht die erwähnte Norm direkt vor.

Der Teilnahme der Russischen Föderation an einem Einheitsbetrieb basiert auf dem Recht des Staatseigentums, infolgedessen sie der Besitzer des Betriebes als Eigentumskomplexes ist.

Die juristische Person in der planmäßig-rechtlichen Form des Einheitsbetriebes wird im Zivilgesetzbuch der RF als eine Handelsorganisation anerkannt und unter den Bedingungen der Marktwirtschaft ist sie ein selbständiges Subjekt der Wirtschaftsführung.

Der staatliche Betrieb, der auf dem Recht der wirtschaftlichen Leitung gegründet ist, besitzt, benutzt und verfügt über das ihm zugeteilte Eigentum selbständig (Artikel 294 GK der RF) mit der Rücksichtnahme einer Reihe der Beschränkungen in bezug auf Immobilien (Artikel 296 GK der RF), über die er ohne Zustimmung des Besitzers nicht verfügen kann.

Der Einheitsbetrieb, der auf dem Recht der operativen Verwaltung (der staatliche Betrieb) gegründet ist, besitzt, benutzt und verfügt über das ihm zugeteilte Eigentum auf Zustimmung des Besitzers des Eigentums (Artikel 297 GK der RF).

Die Funktionen der Verwaltung für Einheitsbetriebe sind zwischen den föderalen Organen der vollziehenden Macht nicht deutlich verteilt.

Das Ministerium des Staatseigentums der Russischen Föderation teilt den Einheitsbetrieben das Eigentum zu, das zum föderalen Eigentum gehört, regelt die Fragen der Verfügung über Immobilien der Einheitsbetriebe, stellt ihre Liste zusammen, löst die Fragen der Reorganisation der Einheitsbetriebe, übt die Kontrolle über die Effektivität der Benutzung des Eigentumes, das den Einheitsbetrieben zugeteilt ist, aus. Die föderalen Branchenorgane der vollziehenden Macht bestätigen die Statuten der Einheitsbetriebe, ernennen ihre Leiter und befreien sie von ihren Posten, schließen Verträge mit den Leitern der Einheitsbetriebe ab, ändern und annullieren sie.

Mit der Mehrheit der Leiter der Einheitsbetriebe sind die Verträge von den föderalen Branchenorganen der vollziehenden Macht nicht abgeschlossen, und die schon abgeschlossenen Verträge sehen keine Verantwortung der Leiter für Ergebnisse der Tätigkeit vor. Die Zahl der Einheitsbetriebe ist sehr groß, ihre Hauptätigkeit entspricht den Interessen des Staates nicht immer. Zur Zahl der bestehenden Einheitsbetriebe gehören auch die zu privatisierenden Betriebe, die aber aus einer Reihe bestimmter Gründe nicht privatisiert wurden (meistenteils infolge der niedrigen Liquidität des Eigentumes). Die Gesetzgebung, die auf die Massenprivatisierung gerichtet war, konnte wirtschaftliche Besonderheiten einer Reihe der Objekte nicht berücksichtigen, und dementsprechend eine besondere Ordnung der Privatisierung vorsehen.

Die von der Zivilgesetzgebung vorgesehene planmäßig-rechtliche Form des Einheitsbetriebes und das Institut des Rechtes der wirtschaftlichen Leitung haben eine Reihe der negativen Eigenschaften.

Die juristische Konstruktion des Rechtes der wirtschaftlichen Leitung gewährleistet dem Subjekt solchen Rechtes einen breiten Bereich der Befugnisse in der Benutzung und in der Verfügung über Eigentum des Besitzers. In Wirklichkeit hat diese Befugnisse nur der Leiter des Einheitsbetriebes, dessen Beziehungen mit dem Besitzer durch die Arbeitsgesetzgebung geregelt werden. Gleichzeitig ist der Verantwortungsbereich des Besitzers in bezug auf Eigentum, das in der wirtschaftlichen Leitung steht, klar bestimmt. Die Einmischung der staatlichen Organe in die Tätigkeit der Einheitsbetriebe (ihre Leiter) außer dem bestimmten Verantwortungsbereich ist unrechtmäßig.

Z.B. verwalten die Leiter der Einheitsbetriebe den finanziellen Fluß dieser Betriebe kontrollos, darunter treffen sie Entscheidungen über Richtungen der Benutzung des Gewinnes selbständig. Sie sind von der Notwendigkeit nicht gebunden, ihre eigenen Entscheidungen mit dem Besitzer des Eigentumes (mit Ausnahme der Fragen Verfügung über Immobilien) zu vereinbaren; die Arbeitsgesetzgebung, die die Rechte der Leiter wirkungsvoll schützt, schafft bedeutende Schwierigkeiten im Rahmen der Anwendung der Maßnahmen der Verantwortung für die Ergebnisse der Tätigkeit ihres Betriebes.

Die Befugnisse des Besitzers, die die gültige Gesetzgebung vorsieht, geben ihm in einer Reihe von Fällen keine Möglichkeit, nicht nur die von den Leitern der Einheitsbetriebe, bestimmten qualitativen Ergebnisse in der Tätigkeit der Betriebe zu erreichen, zu fordern, sondern auch diese Ergebnisse zu bestimmen.

Die Ordnung der Zusammenarbeit verschiedener staatlichen Organe ist bei der Realisierung der Befugnisse des Besitzers in bezug auf das Eigentum der Einheitsbetriebe noch nicht geregelt. Für die Einheitsbetriebe ist die obligatorische Durchfürung der periodischen wirtschaftsprüfenden Durchsichten nicht vorgesehen. Ohne sie ist die Kontrolle über ihre finanziell-wirtschaftliche Tätigkeit erschwert.

Der Lösung der Aufgaben der Verwaltung für Einheitsbetriebe und Anstalten ist sowie mit der Bildung des Systemes der Wechselbeziehungen mit ihren Leitern, die die wirkungsvolle Tätigkeit der letzten zugunsten den Interessen des Besitzers stimulieren, als auch mit der direkten Verwaltung für das entsprechende staatliche Eigentum seitens der staatlichen Organe verbunden. Dafür können die Entscheidungen über die Schaffung, Reorganisation, Liquidation der juristischen Personen, über die Bestimmung des Gegenstandes und der Ziele ihrer Tätigkeit, die den Zielen des Staates entspricht, über die Privatisierung des Staatseigentumes, über die Vereinbarung der Vorschläge, die mit der Verfügung über das Staatseigentum verbunden sind, über die Durchführung der Kontrolle über siene zweckmäßige Benutzung und über seine Unversehrtheit, sowie auch andere Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Befugnissen des Besitzers, die in der Gesetzgebung bestimmt sind, getroffen werden.

Die Realisation des Verwaltungssystems setzt voraus:

  • Bestimmung des Kreises und der Zahl der Einheitsbetriebe, die für die Ausübung der staatlichen Funktionen notwendig sind;
  • Bestimmung des Zieles des Staates in bezug auf jeden Einheitsbetrieb und jede Anstalt;
  • Feststellung der Ordnung der Berichtserstattung der Leiter der Einheitsbetriebe und der Anstalten über die Realisierung des bestätigten Programmes (des Plans, des Business-Plans), die die Forderungen nach der Form, nach der Vollständigkeit der Berichte, nach der Ordnung ihrer Behandlung und Bestätigung vorsieht;
  • Feststellung der Ordnung der Fassung der Verwaltungsbeschlüsse in den Fällen, wenn die Ziele des Staates nicht erreicht sind, und das Programm (der Plan, der Business-Plan) nicht erfüllt ist;
  • Stärkung der Kontrolle über die Tätigkeit der Leiter der Einheitsbetriebe und Anstalten und über Einheitsbetriebe und Anstalten selbst.

Zur Zeit wurde von der Regierung der Russischen Föderation eine Reihe von Verordnungen über die vorliegende Frage schon angenommen.

Einer der wichtigsten Akte, die für die Durchführung der Kontrolle über die Tätigkeit sowie der Leiter der Betriebe, als auch der Vertreter des Staates notwendig sind, war die Verordnung vom 4. Oktober 1999 wendig sind, war dieätigung der Ordnung der Berichterstattung dieser Gruppen von Fachleuten. In der Verordnung wird die Periodizität der Berichterstattung festgestellt, die Formen und die entsprechende Liste der Kennziffern werden bestätigt. Im Unterschied zum Dokument, das seit 1994 gültig war, wurde viel Aufmerksamkeit den Kennziffern, die die finanzielle Stabilität des Betriebes oder der Aktiengesellschaft charakterisieren, geschent, sowie den Geschäften, deren Ergebnisse den Bestand des Eigentumskomplexes des Einheitsbetriebes bewirken können. Die Fragen, die mit der Bestimmung der optimalen Zahl der Einheitsbetriebe, die dem Staat für die Realisierung seiner Funktionen im Bereich der Produktion notwendig sind, verbunden sind, widerspiegeln sich in der Verordnung vom 6. Dezember 1999 ¹ 1348. In diesem Akt werden den föderalen Ministerien und Anstalten die Aufträge über die Durchführung der Analyse der Tätigkeit der Einheitsbetriebe und der Vorbereitung der Vorschläge über ihre Liquidation, Verkauf, Verwandlung in den Aktiengesellschaften oder ihre Erhaltung in Form der staatlichen Einheitsbetriebe, die auf dem Recht der wirtschaftlichen Leitung gegründet wurden, erteilt.

In der Verordnung vom 9. Dezember 1999 ¹ 1366 wurde die Frage der Ordnung der Übergabe der Einheitsbetriebe in das Eigentum der Subjekte der Russischen Föderation gelöst. Die gültige Gesetzgebung regelte dieses Problem nur in bezug auf Objekte der sozialen und kulturellen Bestimmung, sowie in bezug auf Aktien, die als eine besondere Eigentumsart betrachtet wurden. In der erwähnten Verordnung wird die Möglichkeit der Übergabe des Betriebes als eines Eigentumskomplexes vorgesehen. Dabei verringern sich die Mittel, die aus dem föderalen Budget an die Subjekte der Russischen Föderation umgebucht werden, um die Preissumme der zu übergebenden Betriebe, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Einschätzungstätigkeit regelt, bestimmt wird.

In der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Januar 2000 r Russischen Föderation vom 11. Januar 2000 der Tätigkeit der föderalen staatlichen Einheitsbetriebe bestätigt. Dieses Dokument ist ein Versuch, die Möglichkeit der Betriebe in Form der jährlich bestätigten Ergebnisse der Tätigkeit mit der folgenden Erfassung ihrer Erfüllrung zwecks der Analyse der erreichten Ergebnisse und der Vorbereitung der Vorschläge über die Verbesserung der Tätigkeit der Einheitsbetriebe einzuschätzen. Es wird vorausgesetzt, daß in der Zukunft die Angaben über die Erfüllrung dieser Kennziffern eine der zusätzlichen Bedingungen der Annullierung des Vertrages mit dem Leiter des staatlichen Einheitsbetriebes sein können.

Es wird das System der wirtschaftsprüfenden Durchsichten der föderalen staatlichen Einheitsbetriebe (die Verordnung vom 29. Januar 2000 das System der wirtschaährlichen wirtschaftsprüfenden Durchsichten werden seit dem Jahr 1999 für die Betriebe eingeführt, deren Erlösumfang vom Produktionsjahresabsatz in 500 Tausend Mal die vom Gesetz bestimmte minimale Größe des Gehaltes bzw. des Lohnes übersteigt, sowie für jene Betriebe, deren Summe der Aktiva am Ende des Rechnungsjahres in 200 Tausend Mal die vom Gesetz bestimmte minimale Größe des Gehaltes bzw. des Lohnes übersteigt.

Die Maßnahmen, die mit der Stärkung der Kontrolle über die Tätigkeit der föderalen staatlichen Einheitsbetriebe verbunden sind, sind in der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 3. Februar 2000 vom 3. Februar 2000 die mit der Stärkung der Kontrolle über die Tätigkeit der föderalen staatlichen Einheitsbetriebe verbunden sind, sind in der Verordnung der Regierung der Russähnten Maßnahmen vorgesehen, die Analyse der Effektivität der Tätigkeit der Betriebe, darunder mit dem Hereinbeziehen der Fachorganisationen, und die Bestimmung des Gewinnanteiles der Betriebe, der in das föderale Budget zu entrichten ist, sowie die Bestimmung des empfohlenen Größe der Dividenden in den Aktiengesellschaften mit dem Staatsanteil im Grundkapital durchzuführen.

Aber die Frage der Anwendung der Normen des Zivilrechtes für die Erhöhung der Verantwortung der Leiter der staatlichen Betriebe liegt nicht auf der Hand.

In bezug auf die vorliegende Frage bedeutet der entsprechende Beschluß die unverzügliche praktische Realisation der Normen und der Verordnungen der Zivilgesetzgebung.

Eine bedeutende Rolle spielen bei der Wahl der Kandidaten auf solch einen Posten folgende Bedingungen.

      Die Verwaltungsbeziehungen, die auf dem bürgerlichen rechtlichen Vertrag basieren, bedeuten de facto die Übergabe des Eigentumskomplexes des Betriebes in die Verwaltung an seinen Leiter. In diesem Fall muß der Leiter des Betriebes gemäß dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation als Privatunternehmer registriert werden.
        Die Unmöglichkeit der Anwendung gegenüber dem Leiter des Betriebes der Normen der Arbeitsgesetzgebung, die die sozialen Garantien den Arbeitern sichern. Im Rahmen der zivilrechtlichen Beziehungen wird das Arbeitsbuch nicht ausgestellt, das gemeine Dienstalter wird also nicht berücksichtigt, die Fragen der Rentenversicherung können also nur im Rahmen der Tätigkeit der nichtstaatlichen Rentenfonds gelöst werden. Außerdem hat der Leiter des Betriebes kein Recht auf den bezahlten Urlaub und auf die Krankenunterstützung.
          Die föderalen staatlichen Einheitsbetriebe, die in der Russischen Föderation registriert sind, sind nach ihrem finanziellen Zustand unterschiedlich. Viele von diesen Betrieben sind verlustbringend, dabei stellt den größten Teil ihrer Schulden die Verschuldung an das föderale Budget dar. Die Revision der Verträge mit den Leitern dieser Betriebe erfordert nicht nur die Bestimmung der Quelle ihrer Belohnung, sondern auch bestimmte Verpflichtungen seitens des Staates, aus denen folgen würde, daß nicht ausgerechnet die Handlungen des Besitzers ihres Eigentumes die Verschlechterung der finanziellen Lage der Betriebe bewirken.

Zur Zeit haben die föderalen Organe der vollziehenden Macht keine Erfahrungen in der Lösung dieser Fragen.

Ferner ging Herr Bagrov auf die Analyse der Effektivität der Teilnahme des Staates in den Grundkapitalien der Aktiengesellschaften ein. Sie können auf folgende Weise klassifiziert werden:

100 Prozent der Aktien stehen im föderalen Besitz - 382 Aktiengesellschaften; über 50 Prozent - 470 Aktiengesellschaften; 25 - 50 Prozent - 1601 Aktiengesellschaften; etwa 25 Prozent - 863 Aktiengesellschaften.

Je nach der planmäßig-rechtlichen Form kann man folgende Gruppen der Organisationen unterscheiden, in deren Grundkapital der Anteil des Staates vorhanden ist: offene Aktiengesellschaften - 3611; geschlossene Aktiengesellschaften - 251; die Gesellschaften mit beschräkter Haftung - 34. 1998 betrugen die Dividenden nach dem föderalen Paket der Aktien 574,6 Mill. Rubel, 1997 betrugen sie 270,7 Mill. Rubel, 1996 betrugen sie 118 Mill. Rubel, 1995 betrugen sie 115 Mill. Rubel (im Maßstab der Preise des Jahres 1998). Nach der Meinung des Berichterstatters könnte die Lösung einer Reihe von den Problemen der Erhöhung der Effektivität der Verwaltung für die Aktien, die im föderalen Besitz stehen, mittels der Annahme eines Aktes der Regierung der Russischen Föderation realisiert werden, in dem sich folgende Fragen widerspiegelten.

Die Vertreter der Russischen Föderation in den Verwaltungskörperschaften der Aktiengesellschaften sind verpflichtet, im Laufe der Sitzungen des Betriebsrates und der Vollversammlungen der Aktieninhaber die Position des Staates, die in den schriftlichen Direktiven über jede der behandelten Fragen fixiert ist, zu verteidigen.

Zum Abschluß seiner Rede ging der Berichterstatter auf die Probleme der Versicherungstätigkeit ein. Dabei wurde betont, daß die Einschaltung des Mechanismus der Versicherung in den Prozeß der staatlichen Verwaltung für das Eigentum und die Ausarbeitung der neuen Politik im Bereich der Versicherung und der Versicherung des Risiko-Managements des Staatseigentums (im Rahmen der dargelegten Meinung) durch die Schaffung einer staatlichen Versicherungsgesellschaft zu verwirklichen ist. Dabei wurde zugegeben, daß die Konzetration des Versicherungsschutzes des staatlichen Eigentumes und der föderalen Investitionsprogramme in der staatlichen Versicherungsgesellschaft zur Lösung der für das Land und für die Gesellschaft wichtigen Aufgaben beitragen wird. Es waren auch andere Standpunkte dargelegt. S.E. Bagrov antwortete auf zahlreiche Fragen.

Über die Aufgaben der Zeitschrift, Materialien ihrer zweiten Ausgabe erzählte der Chefredakteur S.O.Botschkov.

An der Diskussion vom Herrn Botschkov Bericht nahm der Leiter der Genossenschaft "Wklad" An der Diskussion vom Herrn Botschkov Bericht nahm der Leiter der Genossenschaft dung-der-Immobilien-Bereich, im Bereich der Leasingbeziehungen in der Vertragstätigkeit zu regeln.

Professor N.S. Guskov betonte in seiner Rede die Fragen des Kaderbestandes des Immobilienmarktes. Die dynamische Entwicklung der Marktbeziehungen im Bereich der Immobilien erfordert einen ständigen Arbeitskräftenachwuchs. Und hier gibt es viele Probleme. Das System der Ausbildung der hochqualifizierten Kader, die fähig sind, mit Immobilien zu arbeiten, ist hier zulande praktisch nicht geschaffen. Nach der Meinung von Herrn Guskov muß die Zeitschrift eine bestimmte Rubrik, die den Sachverhalt in der Kaderpolitik beleuchtet, haben.

Professor N.P. Schewelkin ging auf die Besonderheiten der Eigentumsbeziehungen im Bereich des Fremdenverkehrs ein. Nach seiner Meinung ist die Revision des ganzen Konzeptes der Entwicklung des Fremdenverkehrs notwendig. Jetzt hat die Gesamtbilanz der außenwirtschaftlichen Operationen Rußlands im Fremdenverkehr, darunter "Tschelnok-Business", schätzungsweise das Defizit über 10 Md. Dollar pro Jahr.

1996 wurde das zielbestimmte Programm "Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Russischen Föderation" angenommen.

Die Suche nach der neuen planmäßigen Mechanismen seiner Durchführung ist auch notwendig. Sehr interessant war die Rede von Herrn I.I. Persijanov, des Leiters des Konzernes "Russkij mech".

Der Berichterstatter betonte die Aktualität der gestellten Frage, empfiehl der Zeitschrift mehr Aufmerksamkeit der Analyse des Sachverhaltes in den russischen Regionen zu widmen. Der Vorschlag über die Durchführung einer Sitzung des runden Tisches vor erweiterter Öffentlichkeit in einem der Subjekte der Russischen Föderation wurde ausgesprochen.

Die umfangreiche Diskussion über den breiten Kreis der Probleme der Immobilien, an der mehr als zwanzig Menschen teilgenommen haben, wird zur Grundlage der Auswahl der Themen für weitere Zeitschriftsausgaben.

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