Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹1(1) 1999

"Der Begriff Immobilien und die Besonderheiteiten DES RECHTLICHEN Regimes Immobilien In der Gesetzgebung Russischer Föderation".

Der Lehrstuhlleiter des kommerziellen Rechtes der Moskauer Staatlicher Kommerzuniversität Rukas N.

Die politische und ökonomische Reorganisation sowjetischer Periode hat solchen natürlichen rechtlichen Begriff, der sich zum Institut des substantiveen Rechtes bezieht, vorgerückt, wie das Immobilieneigentum, das physische (juristische) Person und die Sache, des Besitzers des Eigentumes und das Objekt des Eigentumes verbindet. Zur Zeit hat dieser Begriff in bürgerlichen und Wirtschaftsumsatz gekommen.

Zum erstenmal ist das Fachwort «immobiles und mobiles Vermögen» in der Gesetzgebung des russischen Imperiumes unter Peter dem Ersten im Januar 1712 erschienen, ersetzte die existierenden vielfältigen Begriffe, die die rechtliche Lage der Grundanteile und der Strukturen anpassten. Das Fachwort «immobiles und das mobiles Vermögen «wurde ständig ausgearbeitet und es vervollkommnete sich immer wieder im russischen bürgerlichen Vorrevolutionsrecht. In jene Periode wurden als Immobilieneigentum die Erde und die Häuser, die Werke, die Fabriken, die Eisenbahnwege anerkannt.Unter Immobilien wurden sowohl die Strukturen, die sich über der Erde erhöhten, als auch die Bauten unter der Erde, zum Beispiel, die Gruben, sowie die Bodenschätze, das metallische Erz, und alle Mineralien, die sich in der Erde befanden, verstanden.

Zum mobilen Vermögen gehörten: verschiedene Arten von Schiffen, Bücher, Handschriften, Bilder, alle Gegenstände, die sich auf

Wissenschaften und Künsten bezogen,Pferde, Brot u.a.

Gesetz UdSSR «Über Eigentum in UdSSR», am 6. März 1990 angenommen, wie früher betraf es drei Formen des Eigentums:

Das Eigentum der Bürger, kollektives- und Staatseigentum. Dieses

Gesetz hat das Eigentum nicht auf bewegliches und immobiles geteilt. Das Eigentum, das zum Eigentum der Bürger gehörte,hat man auf die Werkzeuge und die Konsumgüter geteilt.

Das sowjetische bürgerliche Recht enthielt die Bestimmungen des Begriffes «Immobilien» nicht, doch im Bürgerlichen Kodex RSFSR existierten 1964 einige Normen,die den Bürgern die Eigentumsrechte auf die abgesonderten Sachen und auf die Vollziehung der Geschäfte gaben.

Infolge der Bestimmung des Gesetzes über das bewegliche Eigentum sind es die Verpflichtungen und die Klagen,nach denen Geld bezahlt wird. Zu dem mobilen Vermögen infolge des Gesetzes gehören die ewigen und lebelnslängigen Renten, die vom Staat oder von den Privatpersonen bezahlt werden.

Nach der Analyse der Gesetzgebung Russischer Föderation, die 1990-1999 im Laufe des Entstehens der russischen Marktbeziehungen angenommen wurde,kann man sagen, dass immobilen Sachen zu den Waren wurden, die man kauft und verkauft.

Es soll berücksichtigt werden, dass in theoretischem und praktischem Gebrauch der mobilen und immobilen Sachen in Bezug auf das Besitzrecht sehr unterschiedlich.

Außerdem verfügen die immobilen Sachen im Vergleich zu den beweglichen Sachen, in der Regel, hoheren Nennwert.

Die Gliederung in die beweglichen und immobilen Sachen wurde 1991 in den Rechtsgebrauch nach den Grundlagen der bürgerlichen Gesetzgebung eingeführt, zur Zeit wiederspiegelt sie sich im bürgerlichen Kodex der Russischen Föderation.

Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation die Sachen, die sich nicht zu Immobilien beziehen, darunter auch das Geld und die wertvollen Papiere, werden als das mobile Vermögen bezeichnet. Man erfordert keine Registrierung für bewegliche Sachen,falls sie im Gesetz nicht erwähnt sind.

Vom Artikel 132 des bürgerlichen Kodexes der Russischen Föderation hat sich als ein besonder Objkt der Immobilien der Betrieb herausgestellt(im Unterschied zu dem Artikel 4 des Gesetzes

RSFSR «Über Betriebe und Unternehmentätigkeit»). Zu dem Bestand der Betriebe gehören Gebäude, die Errichtungen, die Einrichtung,

Inventar, Rohstoff, Produktion, die Schulden, sowie auch das Recht auf die Bezeichnungen.

Die Einziehung aus dem Eigentumskomplex der Betriebe irgendwelchen von aufgezählten Objekten soll speziell vom Gesetz oder vom Vertrag vorgesehen werden.

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