Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹1(1) 1999

"Zur Frage nach der Effektivität der Staatseigentumsverwaltung wärend des Auswegs aus der Krise".

Geschäftsleiter des Bundesrates Kurbatow J. A.

Die in den Bundesrat angemeldete Information über die Konfliktsituation, die mit der begonnen Prozedur des Zusammenbruches der offenen Aktiengesellschaft «Die Krasnojarsker Kohlenkompanie», über 70 Prozent deren Aktien zum Staatseigentum gehören, wiederspiegelt wunde Punkte der ganzen Staatswirtschaft.

Wegen der Zahlungsunfähigkeit der Organisationen und der Betriebe sind solche Situationen in vielen Regionen vorhanden. Falls keine Maßnamen getroffen sein werden, um Schulden abzutragen, dann wird eine Menge von gerichtlichen Forderungen über den Gescgäftszusammenbruch der größten Btriebe, die neue Aufteilung des übriggebliebenen Staatseigentums hervorrufen.

Im Laufe der Privatisierung ist das Staatseigentum in Privathand übergegangen.

Für viele Regionen ist solche Lage kennzeichnend, wenn große, strategisch bedeutende sowohl für die Regionen als auch für das ganze Land Betriebe außer Staatskontrolle geraten. Es kommt oft vor, dass nur eine bestimmte kleine Gruppe von Personen, die ein viel kleineres als der Staat Aktienpaket hat, die Kontrolle über diese Betriebe besitzt. Nicht selten wird die Großbetriebsleitung die ganze wirtschaftliche Tätigkeit der Großbetriebe durch Vermitlerfirmen geführt, die von kriminellen Elementen oder von Angestellten der Aktiengesellschaften, deren Verwandte und Bekannte auch dabei sind, gegründet werden.

Selbstverständlich arbeitet unter solchen Bedingungen der Industriekomplex nur für eine beschränkte Gruppe von Personen, Bundes- und Regionalhaushalt verlieren kolossale Summen, die Arbeiter bekommen ihr Gehalt monatelang nicht.

Die wichtigste Frage, die man lösen soll, lautet so: «Wie kann man das Staatseigentum zum Wohl der ganzen Gesellschaft einsetzen?» Man soll ein effektives System schaffen, um es zu leiten. Es ist kein Geheimnis, dass solch ein System heute praktisch nicht vorhanden ist. Außerdem wird das Leitungssystem der Staatsaktienpakete von den Aktiengesellschaften nur unter dem Gesichtspunkt des Erhaltens von Devidenden betrachtet. Die Staatskontrolle über die Betriebe ist durch die wirksame Aktienpaketleitung sehr schwach.

Es ist schon angebracht, dass dieselben Vertreter des Finanz-, des Staatseigentums-, des Wirtschaftsministeriums und der anderen Bundesämter zugleich in 10-15 Aktiengesellschaften tätig sind. Unter solchen Bedingungen kann gar keine Rede von der Wirksamkeit des Staatseigentums sein. Manchmal schaffen die Staatsverwalter physisch nicht allen Verwaltungssitzungen der größten Aktiengesellschaften des Landes beizuwohnen, abgesehen davon, effektiv ihre Tätigkeit zu beeinflussen. Einige Aktienpakete, die zum Bundeseigentum gehören, werden überhaupt von niemandem geleitet, weil in den Aktiengesellschaften keine Spezialisten rechtzeitig angestellt werden, die die Staatsinteressen vertreten würden.

Nicht selten wird solche empörende Lage dadurch erörtert, dass es kein Rechtsbasis gibt, das die Leitung der Objekte des Bundeseigentums und ihren Gebrauch regelte.

Nichtsdestoweniger muss man die vorhandenden Normativakten vollständiger benutzen. Man kann davon ausgehen, dass die Staatsangestellten nach der Verordnung des Präsidenten der Russischen Föderation vom 10. Juni 1994 ¹1200

«Von einigen Maßnamen zur Sicherstellung der Staatsverwaltung der Wirtschaft» auf Grund der Beschlüsse des Präsidenten, der Regierung der Russischen Föderation oder der entsprechenden Exekutivgewaltsorgane als Staatsvertreter in den Verwaltungsorganen der Aktiengesellschaften eingesetzt werden können.

Andere Bürger der Russischen Föderation (mit Ausnahme von den in die Vertreterkörperschaften der Staatsverwaltung oder der lokalen Selbstverwaltung gewählten Bürgern) können die Staatsinteressen in den Aktiengesellschaften aufgrund der Verträge vertreten, die mit dem Ministerium für Staatsvermögen Abgeschlossen werden und die in den Justizorganen registriert werden sollen. Diese Verträge müssen enthalten: die Thesen über Rechte und Pflichten der Staatsvertreter, die Höhe der Belohnung, die sie bekommen, die Voraussetzungen der materiellen Verantwortung für den Verstoß gegen die Vertragsbedingungen für die Vertretung der Staatsinteressen.

Es ist die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation angenommen worden, die die Ordnung und die Form der Buchführung der Staatsvertreter in den Verwaltungsorganen der Aktiengesellschaften betätigt hat. Insbesondere ist die Berichtserstattung 2- mal pro Jahr vorausgesehen- im Laufe von einem Monat nach dem Ende des Halbjahres und des Jahres muss man den Bericht im Organ erstatten, das den Staatsvertreter ins Verwaltungsorgan eingesetzt oder mit ihm einen Vertrag abgeschlossen hat. Zum Bericht soll die Bilanz der Aktiengesellschaft beigelegt werden.

Außerdem soll der Staatsvertreter im Verwaltungsorgan einer Aktiengesellschaft jährlich aus Ministerium für Staatsvermögen oder aus entsprechendem Zweigbundesorgan den Vertrag über die organisatorische und finanziell- wirtschaftliche Tätigkeit dieser Gesellschaft richten.

In demselben Jahr, im Oktober 1994 wurde die Regierungsverordnung «über die Berücksichtigung der Interessen der Subjekte der Russischen Föderation bei der Verwaltung der Objekte des Bundeseigentums» angennomen, wo dem Ministerium für Staatsvermögen und dem Russischen Fond für Bundesvermögen vorgeschlagen wurde, in die Anzahl der Staatsvertreter in den Verwaltungsorganen der Aktiengesellschaften die Beamten derjenigen Subjekte der Russischen Föderation, auf deren Territorium entsprechende Betriebe liegen, oder andere Bürger nach der Vereinbarung mit diesen Organen einzubeziehen.

Weiter nach der Regierungsverordnung vom 21 März 1996 ¹ 625 «über die Sicherstellung der Vertretung Staatsinteressen in den Verwaltungsorganen der Aktiengesellschaften (der Wirtschaftsgesellschaften), ein Teil deren Aktien (Anteile, Beiträge) im Bundeseigentum gefestigt ist, wurde ein ungefährer Vertrag über die Vertretung der Staatsinteressen in Aktiengesellschaften verabschiedet. Mit dieser Verordnung wurde Ministerium für Finanzen beauftragt, die Quellen der Finanzierung der Aufwandsentschädigung und der Prämienzahlung den russischen Bürgern, die laut Vertrag die Staatsinteressen in den in den Verwaltungsorganen der Aktiengesellschaften vertreten, zu bestimmen.

Mit der Regierungsverordnung vom 30.Juli 1998 ¹ 685 «über die Maßnamen zur Sicherstellung des Einganges des Einkommens von der Nutzung des Bundesvermögens ins Bundesbuget» ist festgestellt, dass die Finanzierung der Kosten, die mit der Tätigkeit in der Leitung der zum Bundeseigentum gehörten Aktien verbunden sind, vom Ministerium für Finanzen nach den tatsächlichen Ausgaben für diese Ziele in der Höhe von nicht mehr als 10 Prozent der ins Bundesbuget von diesen Aktien eingekommenen Dividenden verwirklicht wird.

Im Juli 1998 hat die Regierung der Russischen Föderation den Satz über die Inventur und über die Registersführung des Bundeseigentums verabschiedet. Nach demselben Satz wurde den Exekutivgewaltsorganen der Subjekte der Russischen Föderation und den lokalen Selbstverwaltungsorganen empfohlen, entsprechende Verordnungen über die Inventur und über die Registersführung des Staatseigentums der Subjekte der Russischen Föderation und des städtischen Eigentums auszuarbeiten. Es wird eine große Arbeit an der Wiederherrstellung der Staatseigentumsverwaltung vom Ministerium für Staatsvermögen, vom Ministerium für Finanzwesen und von den anderen Ministerien und Amtern, auch von den regionalen Verwaltungsorganen durchgeführt.

Es soll berücksichtigt werden, dass die legislative Basis, die die Fragen der Verwaltung des Staarseigentums regelt, ständig vervollkommnet wird. So im November 1998 hat der Bundesrat das Bundesgesetz «über die Vornahme der Anderungen und der Ergänzungen an dem Bundesgesetz» über die Privatisierung des Staatseigentums und über die Privatisierungsgrundlage des städtischen Eigentums in der Russischen Föderation» bewilligt. Diesem Gesetz nach wird die Reihenfolge der Teilnehmer bestimmt, darunter sind die Vertreter und die Subjekte der Russischen Föderation, die städtischen Bildungen in den Verwaltungsorganen der offenen Aktiengesellschaften. Der Präsident der Russischen Föderation hat aber das gegebene Gesetz abgelehnt, weil es viele Wiedersprüche zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch und einzelnen Sätzen der Verfassung enthält.

Die Verwaltung soll das Staatseigentum inspizieren und unter der Kontrolle haben, um es profitabel zu verwenden. Das alles ist von großer Bedeutung und der Präsident der Russischen Föderation wird in absehbarer Zukunft eine neue Variante des Gesetzentwurfes in der Duma einführen, in dem es über die Anderungen und die Ergänzungen des Bundesgesetzes «über die Privatisierung des Staatseigentums in der Russischen Füderation» geht.

Leider wird die vorhandene normativ-rechtliche Basis nicht zur Gänze ausgenutzt, was eigentlich dazu führt, dass die Leitung des ganzen Eigentumskomplexes der Betriebe im großen und ganzen von den einzelnen Gruppen der Aktienbesitzer übernommen wird, die nur aus der Arbeit der Aktiengesellschaften den maximalen Gewinn ziehen wollen.

Im September 1999 «über die Konzeption der Staatseigentumsleitung und über die Privatisierung in Russland». Das ist ein mehrseitiges Dokument, das Ziele, Aufgaben, Prioritäten und die Vorrichtungen der Staatseigentumsleitung bestimmt. (Um diesen Satz eingehender zu behandeln, sehen Sie in anderen Materialen der Zeitschrift nach.)

Die Rechnungszentrale berichtet von der Tätigkeit des Bundesvermögenfonds und des Ministeriums für Staatsvermögen. Es hat sich herausgestellt, dass es beim Verkauf, bei der Benutzung des Bundeseigentums sehr veile Verstöße gegen das geltende Gesetz gibt.

Es kommt oft vor, dass die Verletzungen der Bedingungen bei dem Kauf der Aktienpakete, auch nicht rechtzeitige Kapitalanlagen der Kunden, Wiederverkauf der Aktien, wann die Investitionsbedingungen noch nicht ganz erfüllt sind, übergabe der Rechte an den Dritten, die überweisung der ganzen Investitionsmittel an die Ausgeber, die ihre Schulden an das Bundesbudget abtragen sollen, das alles zur Forderungen führt, nach denen die Vorträge der Staatseigentumsprivatisierung storniert werden sollen. Aber solche Maßnamen werden nur in dem Falle getroffen, wenn die Situation in einem der Betriebe außer die Kontrolle gerät.

Die Regierung löst die Probleme der übergabe der Aktienpakete, die zum Bundeseigentum gehören, an die Regionale Verwaltung nicht.Es werden keine Maßnamen getroffen, um strategisch wichtige Betriebe vor dem Zusammenbruch zu schützen vor allem die Verteidigungsbetriebe.

Die Frage nach der Effektivität der Staatseigentumsverwaltung während des Auswegs aus der Krise wurde schon mehrmals sowohl in den Sitzungen des Bundesratkomitees, als auch in den Sitzungen der Kammer behandelt. Man hat vorgeschlagen, eine große Sitzung durchzuführen und dort folgende Fragen zu besprechen, vor allem die Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage in Regionen mit Hilfe der Staatseigentumsverwaltung.

Das Problem der Ausbildung der Spezialisten, die die Staatsinteressen in den Aktiengesellschaften vertreten könnten, bleibt auch heute nicht gelöst.Wie gesagt, solche Spezialisten könnten qualifiziert den Vertretern des Privatsektores in den Aktiengesellschaften widerstehen und Staatspolitik in Betrieben durchführen.

Sie können bei uns die Zeitschrift jetzt bestellen, indem Sie auf die Taste "Absenden" drucken, gleich nach dem Ausfullen dieses einfachen Formulars. Passen Sie bitte auf, das die unbedingt erforderlichen Felder ausgefullt sind.

Für die Antwortbeschleunigung passen Sie bitte auf, daß im Mitteilungstext Ihre Telefonnummer angegeben ist.

Sobald wir Ihre Bestellung bekommen haben, werden wir sofort einen Kontakt zu Ihnen herstellen.

Ihre E-mail Adresse :(unbedingt erforderlich):

Ihr Name : (unbedingt erforderlich):

Telefonnummer: (unbedingt erforderlich):

Ihre Bestellung :

Sie konnen sich mit uns telefonisch verbinden (095) 923-5274 und auch per Fax (095) 925-3364.

webmaster