Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹1(1) 1999

"Wie man aus einem «willkurlichen Bau» einen «Bau» machen kann".

Balabanowa E.A., die Stellvertreterin des Vorsitzenden der Permer regionalen Registrierungskammer, staatlicher Rechtsregistrator

Zuerst werden wir die grundlegenden Striche des eigenmaechtigen Baus untersuchen. Sie sind zwei. Die erste — fuer den Bau des gegebenen Objektes war das Grundstueck. Der zweite Strich ist die Abwesenheit der Dokumente ueber den Bau des Objektes und seiner Uebergabe in die Ausnutzung.

Das Erste, was der Besitzer mit Immobilien machen soll, um die eigenen Rechte es zu legitimieren, sich an die Verwaltung nach dem Sitz des Objektes zu wenden. Wenn die Benutzung des Grundstueckes mit dem Plan der Entwicklung des Ortes nicht zuwider geht und es bei der Verwaltung der Einwendungen gegen die tatsächliche Festsetzung gibt, in vorgeschriebenen Ordnung wird die Stelle dem Besitzer der Immobilien, die sich auf der gegebenen Stelle befinden, gewährt. Auf solche Weise, ist der erste Minus, der den eigenmächtigen Bau charakterisiert, wird in die Plus umgewandelt.

In der Loesung der zweiten Frage — der Feststellung der Übereinstimmung des Objektes den staedtebaulichen, sowie den Baunormen und den Regeln — kann eine beliebige Projektorganisation, die die Lizenz auf die Überprüfung der Gebäude und der Errichtungen hat, helfen. Die Überprüfung des Objektes wird von der Ausstellung des Abschlusses ueber die Brauchbarkeit des Baus zur Ausnutzung gemaess ihrer Festsetzung beendet. Staedtische oder die Bezirksinspektion der Architekturbaupolizei darf unter die Kontrolle die Überprüfung solcher Objekte und selbständig oder auf Grund der Berichte der Projektorganisation nehmen oder die Moeglichkeit der Ausnutzung des Objektes bestaetigen.

Im Endeffekt bekommen wir das Objekt der Immobilien, das, erstens, auf dem Grundstueck, der für ihn in der vorgeschriebenen Ordnung abgeführt ist, liegt, und, zweitens, den staedtebaulichen und den Baunormen und den Regeln entspricht. Das Objekt der Immobilien ist praktisch legalisiert, und sein Besitzer darf das Eigentumsrecht registrieren.

Man muss auch die Tatsache beachten, dass im Gewinn nicht nur der Besitzer der Immobilien bleibt, sondern auch die Munizipalitaeten.

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