Die Zeitschrift "Die rechtliche Regelung des Immobilienmarktes".

¹1(1) 1999

"Die Normativ-juristischen Aspekte der Bodennutzung und des Bodenbesitzes unterdengegenwaertigen Verhaeltnissen".

Der Stellvertreter des Chefs der Leitung der Investitionspolitik und der Finanzierung aus den Stadtquellen Moskaus Strelbizki W.P.

Unter den Verhaeltnissen der wirtschaftlichen Neugestaltung der Wirtschaft ist die Bedeutung des Privateigentums auf den Boden gewachsen. Der Wohlstand von jedem Gesellschaftsmitglied, der soziale Fortschritt, die Wirtschaftsentwicklung und das oekologische Gleichgewicht haengen davon ab, wer den Boden besitzt, wofuer und wie der Boden benutzt wird.

Der Uebergang der territorial — wirtschaftlichen Grundwechselbeziehungen, die im Grunde unter Umstaenden der zentralisierten richtungweisend — planmaessigen Verwaltung in eine neue Qualitaet entstanden sind, wird vor allem durch die Zusammewirkung von zwei objektiven Umstaenden bestimmt. Es ist, erstens, die mit dem gemeinen Prozess der Dezentralisierung verbundene wesentliche Ausweitung der Machtbefugnis der Organe der Lokalselbstverwaltung, sowie die Verstaerkung der Rolle ihrer vollziehenden Strukturen, einschliesslich in der Loesung der Fragen der Benutzung des Grundpotentials der unterstellten Territorien. Zweitens, ist es die Erhoehung der Selbststaendigkeit der wirtschaftlichen Subjekte (unabhaengig von der Eigentumsform und dem Bereich der Taetigkeit), ihr Entstehen als juristisch und oekonomisch unabhaengiger Warenproduzenten, die auf den gesetzlichen Gruenden die Moeglichkeit bekommen, in die gleichberechtigten Beziehungen anlaesslich der Benutzung der Grundressourcen einzutreten.

Die Grundstuecke, die frueher in die ewige Benutzung kostenlos gegeben wurden, uebergehen jetzt zu Subjekten in den Besitz oder in die eilige Benutzung vorzugsweise auf der entgeltlichen Grundlage (mit Ausnahme von den Erden, die nach sozial ausgerichteten Richtsaetzen gegeben werden).

Es geschehen die Veraenderungen in den juristischen und oekonomischen Aspekten der Beziehungen des Eigentums an der Erde und anderen Naturressourcen. Neben den gesicherten Formen des staatlichen und des individuell-privaten Eigentums an der Erde sind auch die Formen des Privateigentums entstanden: das individuell-individuale, aktionaere, genossenschaftliche, kollektive Eigentum.

Ungeachtet der scheinenden Einfachheit des Problems existieren Schwierigkeiten in der Praxis der Verwirklichung der juristischen Rechte der Benutzung, des Besitzes, der Anordnung von der Erde, einerseits, und der oekonomischen Beziehungen der Benutzung, des Besitzes und der Anordnung von der Erde andererseits.

Es ist bekannt, dass als die Formen der Aneignung der materiellen Gueter (und das Eigentum ist vor allem die Aneignung) der «Besitz» und die «Benutzung» gelten. Die Kategorie «die Anordnung» deckt den Inhalt der Beziehungen des Eigentums auf dem Gebiet der praktischen Benutzung auf.

Die «Anordnung» ist die Verwirklichung der Beziehungen des Eigentums, des Besitzes und der Benutzung.

Die Entwicklung der Formen der Aneignung geht von der Benutzung durch den Besitz zum Eigentum (der Besitz kann die Benutzung einschliessen, und das Eigentum erfasst das alles). Der Besitzer hat die groesseren oekonomischen Moeglichkeiten der Anordnung im Vergleich zu dem Besitzer und dem Benutzer (der Besitzer ist groesser als der Benutzer). Der Besitz ist eine Dauerbenutzung, die durch die teilweise oekonomisch realisierbare Aneignung der materiellen Gueter charakterisiert wird.

Auf solche Weise, decken die Benutzung, der Besitz und die Anordnung verschiedene Seiten der Beziehungen des Eigentums auf verschiedenen hierarchischen Niveaus des einheitlichen Systems der oekonomischen Verhaeltnisse auf. Die juristische Erledigung der Rechte der Benutzung, des Besitzes und der Anordnung mit Hilfe von den Gesetzakten ist nur eine Konstatierung, die Fixierung der realen Eigentumsverhaeltnisse, die in der Gesellschaft herrschen.

Die negativen sozial-oekonomischen Aspekte der Formierung des Privateigentums an der Erde (die Spekulation, eine nicht effektive Benutzung usw.) rufen die Notwendigkeit hervor, diese Frage aufmerksamer zu untersuchen.

Was das Privateigentum anbetrifft, werden wir uns vor denselben Problemen erweisen, die aus der Praxis Westens schon bekannt sind, nur werden diese Probleme scharfer und kraenklicher sein.

Zum Beispiel, versuchte man in Deutschland mehrmals, fuer die Vorbeugung der «Akkumulationen der Erde ohne Benutzung» eine spezielle Steuer einzusetzen, die zum Mittel der oekonomischen Noetigung des Grundeigentuemers zu ihrer wirkungsvollen Benutzung oder zur Entfremdung einem anderen Besitzer wuerde. Aber diese Bemuehungen trafen einen hartnaeckigen Widerstand in der politisch einflussreichen Klasse der Grundeigentuemer. Die besonders scharfen Widersprueche entstehen auf dem Gebiet der Grundbeziehungen im Westen in Zusammenhang mit dem Privateigentum an der Erde im Rahmen der staedtischen Gebiete.

Vor Russland steht die wichtigste sozial-oekonomische Aufgabe, das System der Bodennutzung zu schaffen, die die reale oekonomische Freiheit der wirkungsvollen Bodennutzung unabbhaengig davon sicherstellt, welche Eigentumsform das wirtschaftende Subjekt vorstellt. Zur Grundlage des Privateigentums auf die Erde soll offensichtlich «das Eigentum fuer die Benutzung» der Erde werden. In der Schweiz heisst solches Eigentum das «Baurecht», in Deutschland — das «Erbbaurecht», das befristet von 50 bis zu 99 Jahren gewaehrt wird. Nach seinem wirtschaftsrechtlichen Wesen ist «das Eigentum fuer die Benutzung» ebenso zuverlaessig wie auch das gewoehnliche Privateigentum: die Erde kann man verkaufen, schenken, vermachen, eintauschen, vermieten, in das statutengemaesse Fund als einen Anteil versetzen.

«Der Besitzer fuer die Benutzung» bezahlt der Gesellschaft die Grundsteuer (der der Rente gleich ist, die von der Bodennutzung bekommen wird), die Erwerbung dieses Eigentumsrechtes wird von der stetigen Eintragung dieser Steuer kompensiert. Darin liegt der Unterschied von der Erwerbung der Erde in das Privateigentum, wenn der Preis der Erde in einem Moment bei der Verrichtung des Aktes des Kaufes und Verkaufes getilgt wird.

Man muss bemerken, dass die physische Beschraenktheit der Grundressourcen und das Monopolrecht des Privateigentums an der Erde zur Minderung des Angebots der Erde auf dem Markt beitraegt. Also, funktioniert die Grundmarkt nicht im Regime der Bilanz der Nachfrage und des Angebots, im Gegenteil, das Fehlen des Gleichgewichts der Nachfrage und des Angebots steigt , das fuehrt zur Preiserhoehung. Es wirkt sich mit einer besonderen Macht in der inflationaeren Wirtschaft, die dem heutigen Russland eigen ist, aus.

Es lenkt auf sich die Aufmerksamkeit auch die Tatsache, dass die moderne Grundgesetzgebung die wesentliche Aufmerksamkeit auf die landwirtschaftlichen Erden konzentriert hat.

In den Staedten und in den Siedlungen ist eine vorliegende Schlacht fuer die Erde angefangen, es ist die Selbstergreifung der Stellen im Gange.

Es wird eine Menge von den unrechtmaessigen Beschluessen sowohl von den lokalen Behoerden als auch von den Benutzern der Grundanteile angenommen. Ihrem Charakter nach unterscheiden sich die Grundbeziehungen in den Siedlungen und besonders in den Staedten vom territorial-wirtschaftlichen Zusammenwirken anlaesslich der Grundressourcen im Dorf. Der Preis des landwirtschaftlichen Grundstueckes haengt von seiner Produktivitaet und der Rente nach der Lage ab. In den Siedlungen und in den Staedten wird der Marktpreis des Grundstuecks, der von der Nachfrage und dem Angebot abhaengig ist, rentenaufstellend aufgegeben, der Preis haengt von den folgenden Faktoren ab: von der oekologischen Situation, vom Prestige des Bezirkes, der Transportzugaenglichkeit, der Sicherstellung von der Infrastruktur (die Wasserleitung, die Elektrizitaet, die modernen Mittel der Verbindung usw.).

Deshalb ist es praktisch unmoeglich, den Preis eines staedtischen Grundstuecks ausser dem real funktionierenden Grundmarkt zu bestimmen. Aber er kann trotzdem in sehr bedeutenden Grenzen schwanken.

Ausserdem ist das Wesen und die Form der Grundbeziehungen in einem bewohnten Ort unvertrennt mit dem Prozess der Staedtebauentwicklung verbunden. Die neue Ordnung der Regelung der Grundbeziehungen in den Staedten und anderen Orten ist aufgefordert, den Lokalbehoerden die Moeglichkeit zu versorgen, einen Teil der Probleme des Wohlstandes der Bevoelkerung mittels der rationaleren Nutzung der Grundstuecke von allen wirtschaftenden Subjekten zu entscheiden.

In der Schaffung der gesetzgebenden Basis, die man fuer die Umgestaltung der Grundverhaeltnisse braucht, hat eine wichtige Rolle der vorige Oberste Sowjet Russlands gespielt. Von ihm waren der Grundkodex der RSFSR (den 25. April 1991), das Gesetz «Ueber das Eigentum in der RSFSR» (den 24. Dezember 1990), die Verordnung «Ueber die Abgrenzung des Staatseigentums in der Russischen Foederation in das foederale Eigentum, das Staatseigentum der Republiken im Bestand der Russischen Foederation, der Raende, der Gebiete, des unabhaengigen Gebietes, der unabhaengigen Bezirke, der Staedte Moskau und St.-Petersburg und in das Munizipaleigentum» (den 27. Dezember 1991), die Gesetze der Russischen Foederation «Ueber den Naturschutz» (den 19. Dezember 1991), «Ueber das Innere» (den 21. Februar 1992) u.a. angenommen.

In den genannten Gesetzen werden die Stuetzpunktgesetzesbestimmungen enthalten. So ist im Gesetz «Ueber den Naturschutz» der ganze Teil den Fragen der Schaffung des oekonomischen Mechanismus des Schutzes der Erde und der Wasser-, Wald- und anderer Ressourcen gewidmet. Zum Beispiel, wird in den Artikeln 16-24 die Ordnung der Erfassung und der Katastereinschaetzung der Naturressourcen, der Lizenzierung und der Entgeltlichkeit der Naturbenutzung, der wirtschaftlichen Stimulierung der naturschuetzenden Territorien festgestellt.

Die Rechte der Buerger der Russischen Foederation auf das Erhalten der Grundstuecke werden von den Artikeln 7, 14, 18, 27, 58-69 des Grundkodex der RSFSR, von den entsprechenden Normen des Gesetzes der Russischen Foederation « Ueber die Bodenreform», sowie vom Erlass des Praesidenten der Russischen Foederation vom 27. Oktober 1993 ¹1767 «Ueber die Regelung der Grundverhaeltnisse und die Entwicklung der Bodenreform in Russland» angepasst, der das Recht des Privateigentums auf die Erde bestaetigt. Im Punkt ¹1 des Erlasses wird bemerkt, dass «die Grundstuecke» und alles, was damit stark verbunden ist, zu Immobilien gezaehlt werden. Die Verrichtung der Geschaefte mit den Grundstuecken wird durch die buergerliche Gesetzgebung angepasst.

Doch existieren in der geltenden Gesetzgebung die Beschraenkungen der Rechte der Buerger auf die Erde, die mit der zweckbestimmten Festsetzung der Erde, mit der Flaeche des gewaehrten Stuecks und mit der Moeglichkeit ueber die Erde zu verfuegen verbunden sind.

Die Beschraenkung des Eigentumsrechtes der Buerger auf die Erde nach dem Merkmal der zweckbestimmten Festsetzung bedeutet, dass die Grundstuecke in das Eigentum nur fuer die bestimmten Zwecke gewaehrt sein duerfen: fuer die Leitung der Bauernwirtschaft, fuer die persoenliche Nebenwirtschaft, fuer die kollektive oder individuelle Gaertnerei, die Viehzucht, den individuellen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau. Fuer andere Zwecke darf die Erde der landwirtschaftlichen Festsetzung nicht gewaehrt werden.

Das Merkmal der zweckbestimmten Festsetzung wird auch bei der Ueberlassung der Erde nach dem Recht des ewig erbenden Besitzes, der Benutzung oder der Pacht aufgespart. So werden gemaess des 7. Artikels des Grundkodexes der RSFSR in den ewig erbenden Besitz oder in die Pachtgewaehr den Buergern Russlands Grundstuecke fuer folgende Zwecke ueberlassen:

  • fuer den individuellen oder kollektiven Landbau;
  • fuer den Bau der kollektiven und individuellen Garagen;
  • fuer die Unternehmertaetigkeit und andere vom Gesetz nicht untersagte Zwecke.

Vom Punkt ¹3 des Erlasses des Praesidenten der Russischen Foederation vom 27. Oktober 1993 wird solche Norm festgelegt, die die Rechte der Paechter ausdehnt. Besonders wird bemerkt, dass «Die Buerger, die die Grundstuecke in den ewig erbenden Besitz oder in die fristlose Benutzung bekommen oder sie in die Pacht genommen haben, haben ausser der Pacht bei den natuerlichen Personen das Recht auf die Ueberlassung und die Ausloesung dieser Stuecke in das Eigentum der geltenden Gesetzgebung gemaess». Die Groessen der Grundstuecke, die in das Eigentum gewaehrt sind, duerfen nicht hoeher als die Hoechstnormen sein, die fuer die gegebene Art der Benutzung (der Artikel ¹36 des Grundkodexes der RSFSR) vom Gesetz der Russischen Foederation vom 23. Dezember 1992 «Ueber das Recht der Buerger der Russischen Foederation auf das Erhalten in das Privateigentum und auf den Verkauf der Grundanteile fuer die Leitung der persoenlichen Hilfs- und Landwirtschaft, der Gaertnerei und der individuellen Wohnungsbau» aufgestellt sind. Die Personen, die die Grundstuecke fuer die erwaehnten Zwecke in den Staedten, in den Siedlungen und in der laendlichen Gegend bekommen haben, erhalten das Recht, sie an jedem der Buerger Russlands zu verkaufen. Doch wird die Benutzung des erworbenen Grundanteiles vom Besitzer nicht nach der zweckbestimmten Festsetzung, wenn eine andere Festsetzung vom Gesetz nicht eingerichtet ist, nicht zugelassen.

Der Privatisierung unterliegen nur jene Grundstuecke, die direkt von den Objekten des staatlichen Eigentumes oder von den fuer ihre Bedienung notwendigen Objekten geborgt sind. Die Groessen und die Grenzen der verkauften Grundstuecke werden aufgrund der Dokumente festgestellt, die von den entsprechenden Betrieben auf das Recht der fristlosen Benutzung ausgestellt wurden, und im Falle ihrer Abwesenheit — nach der tatsaechlichen Benutzung.

Es gibt solche Erde, deren Verkauf in den Staedten und in den Siedlungen verboten ist. Es ist die Erde der landwirtschaftlichen Benutzung, der gemeinsamenen Benutzung, die Naturschutzgebiete, die Parks usw.

Als die Kaufer der Grundanteile handeln juristische oder physischePersonen, die die Objekte des staatlichen oder des Kommunaleigentumes privatisiert haben. Das Recht auf den Kauf des Grundstuecks bekommt nur die Person, die ein Objekt des staatlichen Eigentumes privatisiert hat, was den Verkauf des Stueckes ausser Konkurrenz macht.

Der Preis des Grundanteiles reiht sich in den Privatisierungspreis des Betriebes nicht ein und praesentiert den abgesonderten Gegenstand des Geschaeftes des Kaufes und Verkaufes. Als Ausgangsmoment dient dabei der normative Preis der Erde.

Der Erlass des Praesidenten vom 14. Juni 1992. ¹631 gibt das Recht auf den Kauf der Erde nicht nur bei der Privatisierung der Betriebe, sondern auch im Zusammenhang mit ihrer Ausweitung oder dem zusatzlichen Bau. In diesen Fallen wird der Verkauf der Erde auf der Wettbewerbs- oder der Auktionsgrundlage verwirklicht. Der Anfangspreis wird nicht niedriger als der Normativpreis festgestellt.Falls es nur einen Auktionsteilnehmer gibt, wird der Grundstueck fuer den normativen Preis verkauft.

Es wird der Verkauf der Grundanteile den Buergern und ihren Vereinigungen mit der zweckbestimmten Festsetzung fuer die Unternehmertaetigkeit vorgesehen. Der Verkauf wird auf der Wettbewerbs- oder der Auktionsgrundlage verwirklicht. In den Faellen, wenn die Stuecke fuer diese Zwecke frueher auf dem Recht der fristlosen Benutzung schon gewaehrt waren, duerfen sie in das Eigentum mit der Ausstellung der entsprechenden Dokumente umgestaltet werden.

Die Uebergabe der Grundstuecke in das Eigentum der Buerger wird von lokalen Sowjeten der volkseigenen Abgeordneten fuer die Bezahlung und kostenlos verwirklicht.

Nach der geltenden Recht werden fuer die Bezahlung die Grundstuecke fuer die Gaertnerei und die Viehzucht bei der Ueberlassung fuer diese Zwecke der produktiven landwirtschaftlichen Nutzflaeche, sowie fuer den individuellen Wohnungsbau und die persoenliche Nebenwirtschaft in den Staedten und die Siedlungen uebereignet. Staedtische, Siedlungssowjete der volkseigenen Abgeordneten sind berechtigt, die Privilegien festzustellen oder von der Bezahlung die abgesonderten Kategorien der Buerger (die Rentner, die Menschen, die auf das Erhalten der bewohnten Flaeche warten usw.) bei der Uebergabe von ihm der Erde fuer den Bau der Haeuser der Art eines Hofes (der Artikel 7 des Grundkodex der RSFSR) zu befreien. Die Bodennutzung in der RSFSR ist gebuehrenpflichtig (der Artikel I des Gesetzes der RSFSR «Ueber die Bodenreform»).

1991 war das Gesetz der Russischen Foderation «Ueber die Bezahlung fuer die Erde» angenommen. Gemaess dem Artikel ¹1 dieses Gesetzes sind die Formen der Bezahlung so: die Grundsteuer, die Rente, der normative Preis der Erde. Das Zweck der Einleitung der Bezahlung fuer die Erde ist die Stimulierung der rationalen Benutzung, des Schutzes und der Erwerbung der Erde, der Erhoehung der Fruchtbarkeit des Bodens, die Angleichung der oekonomischen Bedingungen der Wirtschaftsfuehrung auf der Erde verschiedener Qualitaet, die Versorgung der Entwicklung der Infrastruktur in den bewohnten Orten, die Formierung der speziellen Fonds der Finanzierung dieser Massnahmen.

Die Grundeigentuemer, die Grundbesitzer und die Bodennutzer, ausser den Paechtern, werden von der jaehrlichen Grundsteuer bedeckt. Den Artikeln ¹¹ 7 und 8 des Gesetzes der Russischen Foederation «Ueber die Bezahlungen fuer die Erde» gemaess wird die Steuer fuer die Erde der Staedte, der Arbeits-, Kur- und Landsiedlungen von allen Betrieben, Organisationen, Anstalten und Burgern erhoben, die im Eigentum, im Besitz oder in der Benutzung Grundstuecke haben.

Die Steuer auf die Grundstuecke, die nach der Flaeche die eingerichteten Normen der Verwertung uebertreten, wird in der zweimaligen Hoehe erhoben.

Die Steuer auf die Erde, die vom staatlichen, oeffentlichen, genossenschaftlichen, individuellen Wohnungsfond geborgt ist, sowie auf die Erde der landwirtschaftlichen Benutzung und der persoenlichen Nebenwirtschaft betraegt 3% von den Saetzen der Grundsteuer.

Fuer die Erde, die in Pacht uebergeben ist, wird die Rente erhoben.

Fuer den Kauf und den Loskauf der Grundstuecke in den Faellen, die vom Grundkodex der RSFSR vorgesehen sind, sowie fuer das Erhalten gegen Pfand der Erde des Bankkredites ist der normative Preis der Erde (der Artikel ¹25 des Gesetzes der Russischen Foederation «Ueber die Bezahlung fuer die Erde») ein Zeichen, das den Preis des Grundstueckes einer bestimmten Qualitaet charakterisiert.

Der Erlass des Praesidenten der Russischen Foederation vom 27. Oktober 1993. ¹1767 «Ueber die Regelung der Grundbeziehungen und die Entwicklung der Bodenreform in Russland» bestimmt die deutlichen Mechanismen und die Garantien des realen Privateigentum auf die Erde.

Der Artikel ¹8 des Erlasses bestaetigt die Ordnung des Verkaufes der Erde den Besitzern der privatisierten Betriebe, die vom Erlass des Praesidenten vom 14. Juni 1992 ¹631 «Ueber die Bestaetigung der Ordnung des Verkaufs der Grundstuecke bei der Privatisierung der staatlichen und munizipalen Betriebe, bei der Ausweitung und dem zusaetzlichen Bau dieser Betriebe» vorgesehen sind.

Vom Erlass vom 27. Oktober 1993 wird die Unverletzlichkeit und der Schutz des Privateigentums auf die Erde gewaehrleistet. Der Punkt 4 des Erlasses lautet: «Der Staat gewaehrleistet die Unverletzlichkeit und den Schutz des Privateigentums auf die Erde, sowie den Schutz der Rechte der Grundeigentuemer bei der Verrichtung von ihnen der Geschaefte mit der Erde. Die Einziehung des Grundanteiles bei dem Besitzer fuer die staatlichen und oeffentlichen Beduerfnisse wird in der als das Gesetz eingerichteten Ordnung mittels des Loskaufs mit der Beruecksichtigung der Interessen des Besitzers verwirklicht. Alle Streite, die mit der Entfremdung und der Erwerbung der Grundstuecke verbunden sind, sowie alle Grundstreite werden im Rechstweg betrachtet».

Im neuen Grundkodex, der von der Regierung der Russischen Foederation erarbeitet ist, wird das Recht des Privateigentums auf die Erde fixiert, es wird der ganze Komplex der Verhaeltnisse betrachtet, die mit diesem Recht und mit der Bodennutzung verbunden sind, es wird eine Reihe von Beschraenkungen des Kaufs und Verkaufs der Grundstuecke eingefuehrt (es werden die Hoechstgroessen der Grundbesitze im Eigentum einer Person festgestellt; es werden die Forderungen zu den Kaeufern vorbehalten; es klaeren sich die Territorien, wo die Erde in das Privateigentum nicht uebergeben wird; den juristischen Personen und den Auslaendern ist es erlaubt, die Grundanteile nur in Pacht zu gewaehren).

Um den neuen Grundkodex gab es viele Streite. Worin ist ihr Sinn? Der neue Grundkodex stellt das Grundeigentum nicht als absolut individual, sondern als das Eigentum fuer die Benutzung der Erde.

Im wirtschaftlichen Sinn zeichnet sich das Eigentum fuer die Benutzung der Erde vom klassischen Privateigentum dadurch aus, dass das Grundkapital, das auf dem Grundstueck aufgestellt ist, als Objekt des Kaufes und des Verkaufes handelt. Der Preis der Erde wird durch den Wert des Kapitals und den Satz der Grundsteuer bestimmt. Dabei bleibt die Erde in den Haenden des wesentlichen Besitzers — des Staates und schraenkt gleichzeitig die Rechte der Bodennutzer nicht ein.

Die Annahme des neuen Grundkodex trug zum Kampf mit der Spekulation von den Grundstuecken und der Schaffung der Bedingungen fuer das Erhalten der Rente von der Bodennutzung bei. Die Rente kann durch den eintraeglichen Teil des Budgets in den Interessen ganzer Gesellschaft verwendet sein.

Man muss auch bemerken, dass in solchen Grossstaedten wie Moskau der reale Wert der Grundstuecke mit grossen Schwierigkeiten bestimmt wird. In Moskau bildete sich sein eigenes, spezifisches System der Grundbeziehungen. Vom Ende 1991 bis zum Ende 1999 wurden in Moskau mehr als 50 normative Akte, die praktisch alle Seiten der Bodennutzung und der Bezahlung fuer die Erde bestimmen, angenommen. Staendig aendert sich das Schema der Formierung der Zahlungen fuer die staedtische Erde von der wirtschaftlichen Einschaetzung der Territorien zu den aufeinanderfolgenden Erarbeitungen der Generalplaene, der Koeffeziente des Wertes der Territorien nach den Zonen von verschiedenem staedtebaulichen Wert, der differenzierten Saetze der Grundsteuern, des normativen Preises der Erde.

Es sind die spezifischen Moskauer Einstellungen zum Zonieren der staedtischen Territorien mit der Absicht der Bestimmung der mittleren Saetze der Grundsteuer erarbeitet.

Die Prozedur der Ueberlassung und der Einziehung der Erde in Moskau mit der Ausnahme von der Probeerfahrung in Selenograd 1999 wird von einigen staatlichen und staedtischen Verfuegungsakten reglementiert.

Gemaess dem Grundkodex der RSFSR und den Erlaessen des Praesidenten der RSFSR vom 28. August 1991 ¹96 «Ueber Vollmaechte der Organe der vollziehenden Macht der Stadt Moskau» und vom 29. Dezember 1991 ¹334 «Ueber die zusaetzlichen Vollmaechte der Verwaltungskoerperschaften Moskaus fuer die Zeit von der Verwirklichung der radikalen wirtschaftlichen Reform» wird die Ueberlassung zur Benutzung und die Einziehung der Erde in der Hauptstadt mittels der Verordnungen der Regierung Moskaus auf Grund des Generalplans der Entwicklung der Stadt, der Projekte des ausfuehrlichen Planierens und der Bebauung der Territorien erzeugt.

Es gibt Dokumente, die die Forderungen enthalten, die die Benutzung der Grundstuecke auf die Weisen verbieten, die zur Verschlechterung der oekologischen Situation fuehren. In Moskau ist die Ordnung der Einschaetzung der Erde (der Saetze der Zahlungen fuer die Erde) gemaess der bestaetigten Liste der territorialen Bewertungszonen eingerichtet. Moskau zaehlt 69 solche Zonen. 34 befinden sich im Rahmen des Moskauer Autobahnrings, die Zonen 35 bis 48 sind die abgesonderten Territorien, die Moskau untergeordnet sind (Scheremetjewo, die Siedlungen Achulowski, Wnukowo u.a.), die Zonen 49 bis 69 sind die Territorien der Stadt Selenograd. Die Grenzen der genannten Zonen werden von den Anordnungen des Stadtbuergermeisters Moskaus bestaetigt.

Laut der Anordnung des Stadtbuergermeisters Moskaus vom 25. September 1998 ¹980-RM werden die Stuetzpunktsaetze der jaehrlichen Rente fuer die Erde gemaess der Kategorie der Paechter und der Art der zweckbestimmten Benutzung der Erde festgestellt (der Artikel ¹21 des Gesetzes der Russischen Foederation «Ueber die Bezahlung fuer die Erde», der Artikel ¹35 des Statutes Moskaus, andere foederale und staedtische rechtliche Akte) und duerfen zur Seite der Vergroesserung nicht oefter als einmal pro Jahr revidiert werden.

Die Groesse des Stuetzpunktzinssatzes haengt von der Art der Taetigkeit der wirtschaftenden Subjekte, ihrer sozial-oekonomischen Charakteristiken und von der Politik der Regierung Moskaus ab, die auf die Schaffung der guenstigen Bedingungen fuer die Verwirklichung der staedtischen staatlichen Programme gerichtet ist, auf die Unterstuetzung der sozial bedeutenden Zweige, die Gesundung der Umwelt.

Vom Januar 1999 war der durchschnittliche Zinssatz fuer die staedtische Erde im Umfang 180000 Rubel/Hektar eingerichtet.

Zwecks der Erfassung des staedtebaulichen Wertes der Territorien der Stadt werden die Stuetzpunktzinssaetze fuer die Erde nach den Kategorien der Paechter und den Arten der zweckbestimmten Benutzung der Erde nach den territorial oekonomischen Zonen und den Subbaendern des erhoehten Wertes mit Hilfe von den Koeffizienten der territorialen Differenzierung differenziert.

Es existiert die Einschaetzung der Grundsteuer nach den abgesonderten Subbaendern, den Objekten usw.

Man muss bemerken, dass die Analyse der Ergebnisse der geleiteten kommerziellen Wettbewerbe und der Auktionen auf das Recht der Pacht und der Bebauung der Grundstuecke in Moskau davon zeugt, dass nicht selten die Grundstuecke der staedtischen Erde auf die kommerziellen Geschaefte nach unbegruendet herabgeminderten Preisen ausgestellt werden. Die Preise der Realisation der kommerziellen Geschaefte zeichnen sich von den Startgeschaeften wenig aus und entsprechen auch dem realen Wert der Grundstuecke in Moskau nicht.

Die Rente fuer die Erde, die den Bewohnern fuer die bestimmten Arten der persoenlichen Benutzung gegeben ist, soll vom Niveau der durchschnittlichen Einkommen der Familie abhaengen. Bei dem Zusammenwirken mit den kommerziellen Strukturen sollen die kommerziellen Zinssaetze den Marktpreis der Erde in Moskau widerspiegeln. In diesem Zusammenhang wird die Bestimmung des Wertes der Erde ihrem Marktpreis gemaess als das wichtigste Problem gehalten.

Den Investoren werden bei der Realisation der staedtischen Programme die folgenden Formen der Zusammenarbeit angeboten: die Schaffung der Gemeinschaftsunternehmen in der Form der Aktiengesellschaften und anderen Formen; der Abschluss der Anlagevertraege auf dem Gebiet der Immobilien; die Kreditgewaehrung der Anlageprojekte; die Realisation der Projekte auf der Konzessionsgrundlage; die Teilnahme der Investoren an den Projekten auf der Wettbewerbsgrundlage; Erwerbung der Aktien, der Obligationen der Kommunalanleihe und anderer wertvollen Papiere, sowie der Immobilien, der Rechte der langfristigen Pacht der Grundanteile (auf dem Gebiet der Grundbeziehungen entwickelt sich der Markt der Eigentumsrechte besonders dynamisch).

In Moskau wird die neue finanzielle Strategie der Vereinigung der eigenen und der Leihmittel verwirklicht werden. Das Budget der Entwicklung Moskaus fuer 1999 ist mit dem Artikel der Finanzierung der kapitalen Einlagen auf Kosten von den Mitteln der finanziellen Fonds der staedtischen Obligationsanleihen ergaenzt. Die Entwicklung Moskaus im Jahre 1998 ist im Grunde (auf 70%) auf Kosten der Realisierung der Programme der Entlehnung finanziert. Die Politik der Entlehnung geht nicht nur von den Beduerfnissen der Entwicklung der Stadt, sondern auch mit der Beruecksichtigung der realen Moeglichkeiten in der Begleichung der Schuld aus. Bei der Annahme der Beschluesse ueber die Entlehnung der Machtmittel der Stadt pruefen die Stadtbehoerden die Situation auf den finanziellen und Fondsmaerkten.

Die Regierung Moskaus hat den Anlagerat mit dem Ministerpraesidenten an der Spitze gegruendet. Die Beschluesse des Anlagerats ueber Aussonderung der Mittel der finanziellen Fonds der staedtischen Obligationsanleihen fuer die Finanzierung der Anlageprojekte werden von den Anordnungen der Regierung Moskaus bestaetigt.

Eine wesentliche Einlage ins Heranziehen der grossen privaten Investitionen wird durch Geschaefte unter die Eigentumsverpflichtungen beigetragen. Die Einkommen des staedtischen Budgets von der Privatisierung werden in die staedtische Infrastruktur angelegt.

Die Regierung Moskaus gewaehrt den Investoren die vielfaeltige Hilfe und verschiedene Dienstleistungen, die mit dem Anfang und dem Gang des Baues verbunden sind, solche, wie: die Erarbeitung der Schemas der Bodennutzung und der Anlegung der Objekte, die Erledigung der staedtebaulichen Dokumentation, die Vorbereitung des Territoriums, die Zuleitung der Kommunikationen und der Transportwege u.a. — das alles kann die Stadt, einschliesslich auf Kosten von den Mitteln des staedtischen Budgets versorgen.

Was die Stimulierung der Investitionen anbetrifft, so existieren zur Zeit genug breite Moeglichkeiten. Fuer die Investoren ist die rechtliche Umgebung geschaffen, die ihnen zulaesst, die Investitionen auf die Realisation der Anlageprojekte in Moskau ohne grosses Risiko zu richten.

Die Ressortelemente des Systemes des Heranziehens und der Unterstuetzung der Investitionen sind: der Rat der Unternehmer bei dem Stadtbuergrmeister und der Regierung Moskaus, die Industrie- und Handelskammer, die Assoziation der Investoren, die staatliche Anlagekorporation, die spezialiesierten Banken.

Die Stuetze auf die geschaffenen Institute und die Anwendung von vielfaeltigen Weisen des Heranziehens und der Unterstuetzung der Investitionen wird durch die Taetigkeit der Organe der Kontrolle ueber die Interessenwahrnehmung der Stadt bei der Realisierung der Anlagevertrage ergaenzt. Die Kontrolle ueber den Ateil der Stadt wird nach den Anlagevertraegen von den Ergebnissen der Anlagewettbewerbe, der Erledigung der Bedingungen der Anlagevertraege und der Pflichten der Investoren, dem Gang der Erledigung der Auftraege der Anlageprogramme verwirklicht. Fuer die bestimmten Faelle geht die Stadt auf die Aufloesung der Anlagevertraege.

In der Mitte 1996 war bei der Regierung Moskaus das spezielle Departement, das Departement der Munizipalanleihen und der Entwicklung des Fondsmarkts geschaffen. Sein Aufgabe ist dem Heranziehen der zusaetzlichen Investitionen in die Wirtschaft der Stadt beizutragen.

Die Anlageprojekte sollen vom Anlagerat auf der Wettbewerbsgrundlage mit der Absicht abgenommen werden, ihre Zuverlaessigkeit in der Versorgung der Rueckzahlbarkeit und der Rentabilitaet der Einlagen zu bestimmen. Auf solche Weise, bildet Moskau die staedtischen Anlageprogramme, die an der Rueckzahlbarkeit (die Rekonstruktion des Zentrums der Hauptstadt, die Entwicklung der wissenschaftlichen Technologien, der Bau der Objekte der staedtischen Infrastruktur usw.) angepasst sind.

Es ist die Datenbasis nach 1008 Industriebetrieben, 74 Subjekten der Russischen Foederation, neun Laendern GuS gebildet, die als Partner in der industriellen Taetigkeit betrachtet werden koennen.

Die kompliziertste und verantwortlichstee Etappe ist die Schaffung «der Bank der Angebote» der Anlageprojekte. Die Konzentration in Moskau des Kernes des wissenschaftlich-technischen Potentials Russlands schafft die objektive Notwendigkeit der sorgfaeltigen Auswahl solcher Richtungen des Investierens, die die Ueberwindung der Krise in der Wirtschaft versorgen koennen. Vor allem ist es mit der Hauptstrategie der Ueberwindung der Krise, der Schaffung und der Einfuehrung in die Praxis der Technologien XXI, verbunden.

Zur Zeit sind erarbeitet und befinden sich auf die Stufe der Realisation drei Arten der Moskauer Anleihen: die Obligationen der inneren Anleihe fuer die juristischen Personen, die Obligation der Sparanleihe fuer die Bevoelkerung und Euroobligationen. Die Regierung Moskaus wird auf die Anleihen im Bereich der Euroobligationen sehr ernst bezogen. Zur Zusammenarbeit waren die grossen internationalen Banken, die juristischen Firmen des weltumfassenden Niveaus eingeladen. Moskau wurde zum ersten Region Russlands, das den internationalen Kreditnennwert der fuehrenden Wertagenturen bekam.

1997 waren von der Stadt die Obligationen auf die Summe von 6 Billionen Rubeln aufgestellt, 1998 wurde geplant, nicht weniger als 15 Billionen zu bekommen. Und alle diese Mittel werden auf die Produktionsinvestitionen, und nicht die Spekulationsoperationen gerichtet.

Es wird die besonders wichtige Zuverlaessigkeit des Mechanismus der Garantien der Begleichung der Obligationen der staedtischen Obligationssparanleihe Moskaus vorgestellt:

  • die unbedingte Einhaltung des Anlagecharakteres der Anleihe und die Benutzung der herangezogenen Mittel nur fuer die wiederkehrende Finanzierung der Anlageprojekte;
  • die Wettbewerbseinstellung bei der Wahl der Teilnehmer des Prozesses der Anlegung, des Umlaufs und der Begleichung der Obligationen, sowie bei der Wahl der Anlageprojekte;
  • die Bildung des speziellen Organes des Anlagerats bei der Regierung Moskaus fuer die Kontrolle seitens der Stadt hinter allen Etappen der Realisierung der Anleihen und der staedtischen Anlageprojekte. Zu den Aufgaben des Rats soll die Verwirklichung der Kontrolle ueber alle Vollzieher nach den Anleihen und die Annahme der endgueltigen Beschluesse nach der Finanzierung der Anlageprojekte werden;
  • die Bildung des speziellen Pfandfondes der Versorgung der staedtischen Obligationsanleihen Moskaus aus dem Vermoegensbestand, der zum Eigentum der Stadt gehoert, sowie des Eigentumes und der Aktivbestaende, die als Versorgung bei der Realisierung der Anlageprojekte dienen;
  • die staendige Informierung der Stadtbewohner mithilfe der Massenmedien ueber den Gang der Realisierung der Obligationsanleihen und der staedtischen Anlageprojekte, die fuer ihre Rechnung finanziert sind.

Moskau ist das groesste finanzielle Zentrum, in dem 60% des finanziellen Kapitals Russlands konzentriert sind.

1998 hat die Stadt auf Kosten von allen Arten der finanziellen Ressourcen etwa 40 Milliarden Rubel in die Realisierung der Anlageprogramme auf dem Territorium der Hauptstadt angelegt.

Das Gesamtvolumen der Kapitalinvestitionen des Anlageprogrammes der Regierung Moskaus aus den Mitteln der staedtischen Quellen betrug 1999 13,8 Milliarden Rubel.

Sie können bei uns die Zeitschrift jetzt bestellen, indem Sie auf die Taste "Absenden" drucken, gleich nach dem Ausfullen dieses einfachen Formulars. Passen Sie bitte auf, das die unbedingt erforderlichen Felder ausgefullt sind.

Für die Antwortbeschleunigung passen Sie bitte auf, daß im Mitteilungstext Ihre Telefonnummer angegeben ist.

Sobald wir Ihre Bestellung bekommen haben, werden wir sofort einen Kontakt zu Ihnen herstellen.

Ihre E-mail Adresse :(unbedingt erforderlich):

Ihr Name : (unbedingt erforderlich):

Telefonnummer: (unbedingt erforderlich):

Ihre Bestellung :

Sie konnen sich mit uns telefonisch verbinden (095) 923-5274 und auch per Fax (095) 925-3364.

webmaster